Fragen zur Lohnsteuerermäßigung (erster Job)

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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ganzneuhier
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Registriert: 24. Jun 2021, 14:46

Fragen zur Lohnsteuerermäßigung (erster Job)

Beitrag von ganzneuhier »

Hallo zusammen :) ,

ich habe ein paar Fragen zum Antrag einer Lohnsteuerermäßigung. Erst einmal ein paar Hintergrundinformationen zu mir:

  • von März 2019 bis März 2021 habe ich meinen Master absolviert
  • hierzu bin ich Ende Februar 2019 aus NRW nach Niedersachsen gezogen (ca. 350 Km). Vorher habe ich bei meinen Eltern gewohnt
  • von Okt. 2019 bis Ende Feb. 2021 hatte ich eine Werkstudentenstelle
  • D.h. Einkommen für 2019: 3.955,16€; Einkommen für 2020: 17.564,91€; Einkommen für 2021 (Jan. und Feb.): 2.101,20€
  • Für das Jahr 2019 könnte ich, wenn ich mich nicht irre, folgende Aufwendungen als Werbungskosten deklarieren: Umzugskosten, Semesterbeiträge, Fahrtkosten (Hin- und zurück) zur Werkstudentenstelle, Fahrtkosten zur Hochschule, Verpflegungskosten, Bewerbungskosten
  • Für 2020: Semesterbeiträge, Fahrtkosten (Hin- und zurück) zur Werkstudentenstelle, Fahrtkosten zur Hochschule, Verpflegungskosten
So, nun zur aktuellen Situation:
  • Seit Mai 2021 habe ich eine Arbeitsstelle (die erste nach meinem Studium), die jedoch ca. 90 Km von meinem Zuhause liegt. Ich arbeite 5 Tage die Woche und habe für 2021 insgesamt 20 Urlaubstage
  • Ich verdiene 4000€ Brutto im Monat
  • Ich würde gerne die Fahrtkosten sowie die Verpflegungskosten in einer Lohnsteuerermäßigung als Werbungskosten gelten machen
  • Die Fahrtkosten für 2021 betragen: 90Km * 132 Tage (Juli - Dez.)= 11.880 Km - 1.350 Km (15 Tage Urlaub)= 10.530 Km * 0,30€= 2.835€ Fahrtkosten
  • Verpflegungskosten: 132 Tage - 15 Urlaubstage = 117 Tage * 14€ Verpflegungsmehraufwand = 1.638€
  • Insgesamt wären das Kosten i.H.v. 4.473€
  • Bei Abzug der Jahrespauschale (1000€) würden die Kosten 3.473€ Betragen, wenn ich mich nicht irre.
Wie genau verhält sich das, wenn ich einige Werbungskosten, die mir jetzt noch nicht vorliegen, nicht eintrage?
Habe ich dann bei meiner Steuererklärung für 2021 die Möglichkeit dies zu korrigieren?
Wie sieht es mit den Steuererklärungen für 2019 sowie 2020 aus? Muss ich diese sofort mit der Lohnsteuerermäßigung einreichen oder bleibt mir die übliche Frist?
Ich habe mir für 2019 einen Verlustvortrag errechnet und würde diesen gerne für 2021 geltend machen.
Für 2020 bin ich mir nicht sicher.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Fragen zur Lohnsteuerermäßigung (erster Job)

Beitrag von muemmel »

Da ist leider einiges falsch. Einen Verlustvortrag für 2019 können Sie nicht "für 2021 geltend machen" - der wandert immer ins Folgejahr, hier also nach 2020, wo Sie ja auch steuerpflichtiges Einkommen hatten. Verpflegungsmehraufaufwand kann man für die Arbeit an der "ersten Tätigkeitsstätte" gar nicht geltend machen. Auch die Entfernungspauschale haben Sie falsch berechnet - ab dem 21. Kilometer gibt es seit diesem Jahr 35 Cent.
Waren Sie übrigens als Werkstudent in der studentischen Krankenversicherung? Diese Kosten können Sie als "Vorsorgeaufwand" geltend machen (wobei sich das für 2019 nicht lohnt - da lagen Sie weit unter dem Grundfreibetrag, und "vortragen" kann man den Vorsorgeaufwand nicht).
Die Erklärungen für 2019 und 2020 können Sie übrigens unabhängig von dem Antrag auf Lohnsteuermäßigung einreichen (wobei es da ja vermutlich Geld zurückgibt - warum also warten?).
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