Warum werden Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit erneut besteuert?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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dynasty
Beiträge: 9
Registriert: 10. Apr 2015, 11:45

Warum werden Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit erneut besteuert?

Beitrag von dynasty »

Hallo,
bis 2019 habe ich meine ESt immer als Student + Freiberufler (Kleinunternehmer) abgegeben und die ESt war dabei stets nachvollziehbar für mich.

Nun ist 2020 für 6 Monate eine Teilzeitstelle hinzugekommen und damit die Anlage N. Ich dachte immer, meine Festanstellung wäre bereits über die Lohnsteuer vollständig versteuert und diese könnte meine Steuerlast nicht erhöhen (Irrglauben?). Denn scheinbar erhöhen diese Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit mein gesamtes Jahreseinkommen und damit auch die Steuerhochrechnung um ca. 2500 EUR. Eine Lohnsteuerabrechnung inkl Lohnsteuer und Sozialabgaben liegt vor und ist auch in Anlage N angegeben.

-> Ich muss also quasi ca. 2500 € auf mein Festanstellungsgehalt nachzahlen?

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Daten:
(Steuerklasse 1)
Anlage N – Einkünfte ca. 12000 €
Anlage S – Einkünfte ca 25000 €
Einkünfte gesamt ca 37000 €

Steuerlast Vorschau: ca. 5800 €
Steuerlast Vorschau (ohne Anlage N): ca 3300 €
Steuerlast Vorschau (ohne Anlage S): ca -1200 € (Erstattung)

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Ergibt das Sinn oder übersehe ich etwas? Das kann ich nicht nachvollziehen und fühlt sich unfair an.
Wahrscheinlich ist es dem FA unterm Strich egal, ob Einkommen aus N oder S kommt? Wahrscheinlich ist es eine ganz ungünstige Kombination?

Nach dieser Definition würde ich ja erwarten, dass die Anlage N meine ESt nicht erhöht:
Mit seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit unterliegt der Arbeitnehmer der Lohnsteuer. Diese Steuer wird bereits vom Arbeitgeber einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt. (steuertipps)


Wäre dankbar für jede Hilfe zum Verständnis!
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Warum werden Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit erneut besteuert?

Beitrag von Severina »

Irrglauben, allerdings, so funktioniert das deutsche Steuersystem nicht.

Die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen entspricht sie exakt der zu zahlenden Einkommensteuer, weshalb unter bestimmten Voraussetzungen keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht - diese liegen bei Dir aber nicht vor.

Es gibt im dt. Einkommensteuerrecht 7 Einkunftsarten. Für jede werden die Einkünfte getrennt ermittelt, dann wird die Summe der Einkünfte gebildet, die Sonderausgaben abgezogen und das Ergebnis wird dem persönlichen Steuersatz unterworfen (etwas verkürzt ausgedrückt).

Die Nachzahlung entfällt also genau genommen nicht nur auf die N-Einkünfte, sondern auf alle Einkünfte, die Du 2020 erzielt hast.

Die Steuerlast wäre exakt genauso hoch, wenn die 12.000 € Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus einer anderen Einkunftsart gewesen wären (Die Nachzahlung wäre dann allerdings höher, weil dann keine Lohnsteuer angerechnet werden könnte), es gibt da keine ungünstigen (oder günstigen) Kombinationen.

Wenn Du Dir die Steuerberechnung genauer ansiehst, wirst Du feststellen, dass die Lohnsteuer von der Gesamt-Steuerlast, die Deine Software errechnet, abgezogen wird, da wird nichts doppelt versteuert.
dynasty
Beiträge: 9
Registriert: 10. Apr 2015, 11:45

Re: Warum werden Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit erneut besteuert?

Beitrag von dynasty »

Danke für die Erklärung, Severina!

Die Lohnsteuer nur als Vorauszahlung zu verstehen hilft. Ebenso ein Blick in die Lohnsteuer- und Einkommenssteuer-Tabellen.

Die Teile fügen sich zusammen. Solange ich die Berechnung nachvollziehen kann, zahle ich ja gerne meinen Beitrag.
Prozentual betrachtet ist es ja gar nicht so schlimm. Die Kombination war für mich persönlich ungünstig, aber das ist ein anderes Thema.
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Warum werden Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit erneut besteuert?

Beitrag von Severina »

Gern geschehen.
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