bis 2019 habe ich meine ESt immer als Student + Freiberufler (Kleinunternehmer) abgegeben und die ESt war dabei stets nachvollziehbar für mich.
Nun ist 2020 für 6 Monate eine Teilzeitstelle hinzugekommen und damit die Anlage N. Ich dachte immer, meine Festanstellung wäre bereits über die Lohnsteuer vollständig versteuert und diese könnte meine Steuerlast nicht erhöhen (Irrglauben?). Denn scheinbar erhöhen diese Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit mein gesamtes Jahreseinkommen und damit auch die Steuerhochrechnung um ca. 2500 EUR. Eine Lohnsteuerabrechnung inkl Lohnsteuer und Sozialabgaben liegt vor und ist auch in Anlage N angegeben.
-> Ich muss also quasi ca. 2500 € auf mein Festanstellungsgehalt nachzahlen?
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Daten:
(Steuerklasse 1)
Anlage N – Einkünfte ca. 12000 €
Anlage S – Einkünfte ca 25000 €
Einkünfte gesamt ca 37000 €
Steuerlast Vorschau: ca. 5800 €
Steuerlast Vorschau (ohne Anlage N): ca 3300 €
Steuerlast Vorschau (ohne Anlage S): ca -1200 € (Erstattung)
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Ergibt das Sinn oder übersehe ich etwas? Das kann ich nicht nachvollziehen und fühlt sich unfair an.
Wahrscheinlich ist es dem FA unterm Strich egal, ob Einkommen aus N oder S kommt? Wahrscheinlich ist es eine ganz ungünstige Kombination?
Nach dieser Definition würde ich ja erwarten, dass die Anlage N meine ESt nicht erhöht:
Mit seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit unterliegt der Arbeitnehmer der Lohnsteuer. Diese Steuer wird bereits vom Arbeitgeber einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt. (steuertipps)
Wäre dankbar für jede Hilfe zum Verständnis!