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Reinigung der Berufskleidung

Verfasst: 5. Mai 2021, 13:54
von gajado
Bei der ESt-Erklärung habe ich pro Arbeitswoche je 1 Waschmaschinenladung 60° und 40°-Wäsche erklärt. Das Finanzamt erkennt aber nur jährlich 77 kg zu waschende Berufskleidung an und beruft sich auf das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 24.10.2014. Wenn icj nun aber 43 Wochen im Jahr arbeite, habe ich 43 x 2 Maschinenladungen zu waschen.

Wer hat einen Tipp, wie und ob ich da was erreichen kann?

Re: Reinigung der Berufskleidung

Verfasst: 5. Mai 2021, 14:22
von taxpert
gajado hat geschrieben:Wer hat einen Tipp, wie und ob ich da was erreichen kann?
Die einfachste Möglichkeit ist natürlich, die tatsächlichen Kosten beleghaft nachzuweisen, denn ansonsten ist das FA immer berechtigt den Betrag zu schätzen!

Da das wohl kaum möglich sein wird, bleibt nur die Möglichkeit, dass FA zu überzeugen, das tatsächlich mehr als 77 kg Wäsche anfallen. Dazu wäre z.B. eine genaue Aufstellung der wöchentlich anfallenden ausschließlich beruflichbedingter Kleidungsstücke mit entsprechenden -realistischen!- Gewichtsangaben hilfreich.

Werbungskosten sind steuermindernde Sachverhalte, für die der Stpfl. die Nachweislast trägt. Auf grund der Rechtssprechung sind eben 77 kg p.a. ohne weiteren Nachweis glaubhaft. Will man mehr geltend machen, dann reicht hierfür nicht mehr nur die reine Tatsachenbehauptung, sondern man wird sich mit Begründung und Nachweis etwas mehr Mühe geben müssen.

taxpert