Firmenwagen ohne 1% Regelung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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simmel87
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Registriert: 19. Apr 2021, 15:09

Firmenwagen ohne 1% Regelung

Beitrag von simmel87 »

Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem den Arbeitgeber gewechselt und habe jetzt einen Firmenwagen. Aktuell sitze ich an der Steuererklärung für 2020 und mir stellt sich folgende Frage:

Mein Arbeitgeber erhebt ein Nutzungsentgelt fürs KFZ das 1% vom Listenpreis netto vom Gehalt abgezogen wird. Brutto als geldwerten Vorteil werden nur die Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte angerechnet. Den geldwerten Vorteil fürs KFZ mit 1%brutto vom Listenpreis finde ich in der Abrechnung nicht.

Ist diese Art der Berechnung für mich gut oder meinen AG?

Mein Steuerprogramm stellte mir die Frage, ob ein Nutzungsentgelt fürs KFZ erhoben wird. Habe ich bejaht und die netto-Kosten (3.169,80 EUR p.a.) angegeben. Daraufhin sprang die rechnerisch zur erwartende Erstattung ein gutes Stück hoch. Ist das korrekt so?

Eigentlich komme ich mit dem selbst erstellen einer Steuererklärung ganz gut klar und habe es bisher immer selber gemacht, aber an diesem Punkt bräuchte ich etwas Input und würde mich freuen, wenn ich ihn hier bekommen könnte.

Vielen Dank im Voraus.
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