Verlustvortrag mit Werkstudentenjob

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Steuernnnn
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Registriert: 10. Apr 2021, 18:17

Verlustvortrag mit Werkstudentenjob

Beitrag von Steuernnnn »

Hallo!

Ich wollte fragen wie das genau mit dem Verlustvortrag funktioniert, wenn man im Masterstudium ist und einen Werkstudentenjob/Semesterferienjob hat. Alle folgenden Zahlen sind pro Jahr zu sehen.

Beispiel:
8.000€ Einnahmen durch den Werkstudentenjob im Jahr 2020
5.000€ Werbungskosten im Jahr 2020

Weil die 8.000€ unter dem Grundfreibetrag sind, habe ich dann einen Verlustvortrag von 5.000€ oder müsste ich in diesem Fall 8.001€ Werbungskosten haben um überhaupt einen Verlustvortrag zu haben?

Nächste Frage diesbezüglich:

Angenommen, ich hätte einen Verlustvortrag in Höhe von 15.000€ und mache dann ein Praktikum und erhalte 11.000€(Summe ist irrelevant, hauptsache über dem Grundfreibetrag). Hier lohnt es sich ja nicht wirklich den Verlustvortrag anzusetzen, habe ich dann die Möglichkeit den Verlustvortrag nicht anzusetzen und für ein besseres Jahr aufzusparen oder macht das das Finanzamt automatisch?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag mit Werkstudentenjob

Beitrag von muemmel »

1. Nein, Sie haben dann keinen Verlustvortrag - Sie haben ja keinen Verlust.
2. Nein, Sie können kein Jahr "überspringen".
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