Steuerbescheid ohne Steuererklärung bekommen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Bennnny
Beiträge: 3
Registriert: 31. Okt 2018, 12:37

Steuerbescheid ohne Steuererklärung bekommen

Beitrag von Bennnny »

Guten Tag,

meine Eltern haben die Steuerbescheide für das Jahr 2017, 2018 und 2019 vorletzte Woche bekommen.
Beide haben keine Steuererklärung abgegeben oder dies irgendwie beantragt.
Nun sollen meine Eltern 1200€ Nachzahlen.

Kurze Infos zu meinen Eltern:

Mutter:
Angestellte im Festangestelltenverhältnis
ohne Nebeneinkünfte

Vater:
Seit 2017 in Rente und bekommt nur eine sehr kleine Rente von ~350€
ohne weitere Nebeneinkünfte

Ich kann mir das nicht erklären.
Als Angestellter mit nur einem Job und Renter ist man doch nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben,
oder liege ich da falsch? Des weiteren verstehe ich die Nachzahlung nicht,
als Angestellter zahlt man doch alle Steuern mit der Lohnsteuer oder sehe ich das falsch?
Beide haben keine Zuschüsse, Kurzarbeitergeld oder ähnliches bekommen oder geschweige beantragt.

Kann mich jemand aufklären?

Viele Grüße
Ozymandias
Beiträge: 34
Registriert: 12. Feb 2021, 17:26

Re: Steuerbescheid ohne Steuererklärung bekommen

Beitrag von Ozymandias »

Von der Rente wird keine Steuer einbehalten.

Zahlen, Einspruch einlegen, gucken welche Werbungskosten/Sonderausgaben, etc. man noch berücksichtigen könnte um die Nachzahlung zu verringern, wäre eine Handlungsmöglichkeit.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuerbescheid ohne Steuererklärung bekommen

Beitrag von muemmel »

Hat die Mutter Steuerklasse 3?
Bennnny
Beiträge: 3
Registriert: 31. Okt 2018, 12:37

Re: Steuerbescheid ohne Steuererklärung bekommen

Beitrag von Bennnny »

Ja, meine Mutter hat Steuerklasse 3
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuerbescheid ohne Steuererklärung bekommen

Beitrag von muemmel »

Dann dürfte es seine Richtigkeit haben - in Steuerklasse 3 werden BEIDE Grundfreibeträge bei der Berechnung der Lohnsteuer abgezogen: Damit ist der Grundfreibetrag des Vaters aufgebraucht. Nichtsdestotrotz sollte man hier gucken, was man gegenrechnen kann: Das ist mindestens das, was von der Rente des Vaters als Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag abgeht. Und falls die Mutter in der Kirche ist, ist es auch die Kirchensteuer. Das sollte man also zumindest per "schlichter Änderung" nachreichen. Und künftig die Erklärung bis zum 31.07. des Folgejahres einreichen.
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