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Steuerbescheid ohne Steuererklärung bekommen

Verfasst: 23. Mär 2021, 15:07
von Bennnny
Guten Tag,

meine Eltern haben die Steuerbescheide für das Jahr 2017, 2018 und 2019 vorletzte Woche bekommen.
Beide haben keine Steuererklärung abgegeben oder dies irgendwie beantragt.
Nun sollen meine Eltern 1200€ Nachzahlen.

Kurze Infos zu meinen Eltern:

Mutter:
Angestellte im Festangestelltenverhältnis
ohne Nebeneinkünfte

Vater:
Seit 2017 in Rente und bekommt nur eine sehr kleine Rente von ~350€
ohne weitere Nebeneinkünfte

Ich kann mir das nicht erklären.
Als Angestellter mit nur einem Job und Renter ist man doch nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben,
oder liege ich da falsch? Des weiteren verstehe ich die Nachzahlung nicht,
als Angestellter zahlt man doch alle Steuern mit der Lohnsteuer oder sehe ich das falsch?
Beide haben keine Zuschüsse, Kurzarbeitergeld oder ähnliches bekommen oder geschweige beantragt.

Kann mich jemand aufklären?

Viele Grüße

Re: Steuerbescheid ohne Steuererklärung bekommen

Verfasst: 23. Mär 2021, 15:52
von Ozymandias
Von der Rente wird keine Steuer einbehalten.

Zahlen, Einspruch einlegen, gucken welche Werbungskosten/Sonderausgaben, etc. man noch berücksichtigen könnte um die Nachzahlung zu verringern, wäre eine Handlungsmöglichkeit.

Re: Steuerbescheid ohne Steuererklärung bekommen

Verfasst: 23. Mär 2021, 17:55
von muemmel
Hat die Mutter Steuerklasse 3?

Re: Steuerbescheid ohne Steuererklärung bekommen

Verfasst: 23. Mär 2021, 18:07
von Bennnny
Ja, meine Mutter hat Steuerklasse 3

Re: Steuerbescheid ohne Steuererklärung bekommen

Verfasst: 23. Mär 2021, 18:33
von muemmel
Dann dürfte es seine Richtigkeit haben - in Steuerklasse 3 werden BEIDE Grundfreibeträge bei der Berechnung der Lohnsteuer abgezogen: Damit ist der Grundfreibetrag des Vaters aufgebraucht. Nichtsdestotrotz sollte man hier gucken, was man gegenrechnen kann: Das ist mindestens das, was von der Rente des Vaters als Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag abgeht. Und falls die Mutter in der Kirche ist, ist es auch die Kirchensteuer. Das sollte man also zumindest per "schlichter Änderung" nachreichen. Und künftig die Erklärung bis zum 31.07. des Folgejahres einreichen.