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Verlust aus Vorkaufsrecht

Verfasst: 24. Feb 2021, 06:11
von Brainrain
Wenn ich ein Grundstück mit Haus gekauft habe (600qm, 830t€ inkl. 10% Nebenkosten) und die Stadt davon 50qm mir abkauft indem sie ihr vorkaufsrecht ausübt und mir dafür 1000€ zahlt, kann ich dann den Verlust von ca. 50t€, die auf die verkaufte Fläche anfallen in der Erklärung geltend machen? Wenn ja wo?

Re: Verlust aus Vorkaufsrecht

Verfasst: 24. Feb 2021, 10:17
von taxpert
Ich verstehe den Sachverhalt ehrlich gesagt nicht ganz!!??
Brainrain hat geschrieben:mir abkauft indem sie ihr vorkaufsrecht ausübt
Wenn die Stadt ein Vorkaufsrecht hat, dann hat sie nicht Ihnen den Grundstücksteil abgekauft sondern ist an Ihrer Stelle in den Vertrag "eingestiegen"! Ihr Kaufpreis verringert sich entsprechend um 50/600 so dass gar kein "Verlust" entstehen kann!

Das einzige was aus steuerlicher Sicht hier fraglich ist, ist die Zahlung der 1.000 € der Stadt. Sonstige Einkünfte nach §22 Nr.3 EStG? Echter Schadensersatz und daher nicht steuerbar? Minderung der Anschaffungskosten wegen Ersatz von Anschaffungsbebenkosten?

taxpert