Steuererklärung Azubi Krankenpflege

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Mamajuro
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Registriert: 15. Feb 2021, 18:15

Steuererklärung Azubi Krankenpflege

Beitrag von Mamajuro »

Hallo, ich habe meiner Tochter versprochen ihre Steuererklärung zu machen, aber das ist trotz WISO gar nicht so einfach.

Sie ist grade in der Ausbildung und hat teilweise Blockunterricht und ist ansonsten in unterschiedlichen Krankenhäusern tätig. Zusätzlich ist sie Mitte des Jahres auch noch umgezogen.

Ich habe es so verstanden, dass die erste Tätigkeitsstätte ihr Ausbildungsbetieb ist, richtig? Da war sie von Januar bis März und Juni bis Mitte Juli auch tätig. Aber wo trage ich die Fahrten zur Berufsschule und zu den anderen Krankenhäusern ein? Als Dienstreise? Einsatzwechseltätigkeit? Und wenn sie mit Fahrerei über 8 Stunden unterwegs war, hat sie dann ein Recht auf Spesen?

Und wie mache ich das mit den Fahrtkosten? Sie bekommt das Geld für die Monatskarte vom Arbeitgeber. Also hat sie für die Dienstreisen eigentlich keine Ausgaben.

Danke schonmal für die Hilfe!
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuererklärung Azubi Krankenpflege

Beitrag von muemmel »

Ist die Vergütung denn so toll, dass Steuer einbehalten wurde? Zu Ihren Fragen: Ja, die Fahrt zur Berufsschule ist quasi eine Dienstreise. Und ja, da kann man auch Spesen absetzen, die in der Erklärung allerdings "Verpflegungsmehraufwendungen" heißen.
Mamajuro
Beiträge: 2
Registriert: 15. Feb 2021, 18:15

Re: Steuererklärung Azubi Krankenpflege

Beitrag von Mamajuro »

Na ja, sie hat ca 450€ Lohnsteuer in 2020 gezahlt. In der Ausbildung mit eigener Wohnung ist das Geld immer knapp, da könnte sie eine möglichst hohe Erstattung gut brauchen.
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuererklärung Azubi Krankenpflege

Beitrag von muemmel »

Ja, dann macht die Erklärung Sinn. Im Einzelnen:
1. Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte dürfen trotz Jobticket abgesetzt werden (neue Regelung seit 2020).
2. Fahrten zur Berufsschule und anderen KH können NICHT abgesetzt werden.
3. Verpflegungsmehraufwendungen dürfen abgesetzt werden, aber pro Ort immer nur drei Monate lang. Nach vierwöchiger Unterbrechung beginnt die Frist jedoch erneut.
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