Verlustvortrag aus Masterstudium + Steuererstattung = alles abgeschmolzen?
Verfasst: 3. Feb 2021, 14:39
Guten Tag,
ich habe mich seit einigen Tagen mit einer Steuerfrage beschäftigt, viel gelesen und hoffe nun auf Input aus dem Forum.
Ich habe von 2009 bis 2012 einen Bachelorstudiengang und dann ab 2012 bis 2014 einen Masterstudiengang absolviert.
Nebeneinkünfte in dieser Zeit hatte ich nicht, ich habe lediglich studiert, zu Hause gelebt und bin mit sehr wenig Bafög ausgekommen.
Für alle Jahre meines Studiums habe ich im Anschluss Steuererklärungen abgegeben, um etwaige Verlustvorträge geltend machen zu können.
In meinem Fall handelte es sich insbesondere um Fahrtkosten, Literatur und Ausgaben für Arbeitsmittel.
Nach dem was ich bisher gelesen habe und nach dem Urteil des BVerfG vom Dezember 2019 ist der Bachelorstudiengang als Erstausbildung anzusehen und fällt daher raus aus der weiteren Betrachtung.
Beim Masterstudium lese ich, bspw. hier https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/aufwendungen-fuer-ein-erststudium-keine-werbungskosten_166_521342.html etwas hoffnungsvoller davon, dass ich meine entstandenen Kosten als Werbungskosten und damit als Verlustvortrag geltend machen könnte. Meine Steuerbescheide haben wie üblich einen Vorläufigkeitsvermerk diesbezüglich.
Das sind für die Jahre 2013 und 2014 gerundet jeweils Ausgaben in Höhe von circa 8000€.
Nach meinem Verständnis also ein Verlustvortrag meines Masterstudiums von 16.000€.
Begonnen zu arbeiten habe ich im August 2015.
Meine Jahreseinkünfte lagen als Berufsquereinsteiger unter 8000€, sodass ich eine vollständige Steuerrückerstattung für 2015 erhielt.
So viel zur Vorrede und zu meinen Fragen:
Ist damit zugleich auch mein kompletter Verlustvortrag aufgebraucht und für alle Zeiten abgeschmolzen oder trage ich diesen weiter ins Jahr 2016, da die Einkünfte abzüglich des Verlustvortrages andernfalls negativ wären? Hierzu wurde ich bisher leider nicht schlau.
Liebe Grüße und danke für alle Antworten
ich habe mich seit einigen Tagen mit einer Steuerfrage beschäftigt, viel gelesen und hoffe nun auf Input aus dem Forum.
Ich habe von 2009 bis 2012 einen Bachelorstudiengang und dann ab 2012 bis 2014 einen Masterstudiengang absolviert.
Nebeneinkünfte in dieser Zeit hatte ich nicht, ich habe lediglich studiert, zu Hause gelebt und bin mit sehr wenig Bafög ausgekommen.
Für alle Jahre meines Studiums habe ich im Anschluss Steuererklärungen abgegeben, um etwaige Verlustvorträge geltend machen zu können.
In meinem Fall handelte es sich insbesondere um Fahrtkosten, Literatur und Ausgaben für Arbeitsmittel.
Nach dem was ich bisher gelesen habe und nach dem Urteil des BVerfG vom Dezember 2019 ist der Bachelorstudiengang als Erstausbildung anzusehen und fällt daher raus aus der weiteren Betrachtung.
Beim Masterstudium lese ich, bspw. hier https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/aufwendungen-fuer-ein-erststudium-keine-werbungskosten_166_521342.html etwas hoffnungsvoller davon, dass ich meine entstandenen Kosten als Werbungskosten und damit als Verlustvortrag geltend machen könnte. Meine Steuerbescheide haben wie üblich einen Vorläufigkeitsvermerk diesbezüglich.
Das sind für die Jahre 2013 und 2014 gerundet jeweils Ausgaben in Höhe von circa 8000€.
Nach meinem Verständnis also ein Verlustvortrag meines Masterstudiums von 16.000€.
Begonnen zu arbeiten habe ich im August 2015.
Meine Jahreseinkünfte lagen als Berufsquereinsteiger unter 8000€, sodass ich eine vollständige Steuerrückerstattung für 2015 erhielt.
So viel zur Vorrede und zu meinen Fragen:
Ist damit zugleich auch mein kompletter Verlustvortrag aufgebraucht und für alle Zeiten abgeschmolzen oder trage ich diesen weiter ins Jahr 2016, da die Einkünfte abzüglich des Verlustvortrages andernfalls negativ wären? Hierzu wurde ich bisher leider nicht schlau.
Liebe Grüße und danke für alle Antworten