Hallo,
ich versuche mich gerade an der Steuer für 2020.
Ich habe mir letztes Jahr die Augen lasern lassen.
Kosten: 3700 Euro. Jahresbrutto 47079 Euro.
--> außerordentliche Belastung für die Laser OP 1346 Euro der 3700 Euro.
Ich trage das ganze in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen an folgender Stelle ein: 4. Andere Aufwendungen - Art der Aufwendungen: Augenlaser OP; Höhe der Aufwendung: 3700; Anspruch auf zu erwartende / Erhaltene Versicherungsleistungen, Beihilfen, Unterstützungen und so weiter: 3700
Wenn ich eine Steuerberechnung mache, ändert sich an der Erstattung nichts. Das kann doch nicht sein oder?
Danke und Grüße.
Stefan
Außergewöhnliche Belastungen + Steuerberechnung
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Re: Außergewöhnliche Belastungen + Steuerberechnung
3.700 minus 3.700 ist immer noch Null. Für null Belastung gibt es auch null Steuerminderung.
Re: Außergewöhnliche Belastungen + Steuerberechnung
Ich nehme an, dass es sich nur um eine unglückliche Darstellung handelt und tatsächlich ...
... dieser Betrag nicht erstattet wird. Damit bleibt man jedoch ggf. unter zumutbaren Belastung nach §33 Abs.3 EStG, so dass sich die Kosten nicht auswirken.stefan_1304 hat geschrieben: außerordentliche Belastung für die Laser OP 1346 Euro der 3700 Euro.
taxpert
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Re: Außergewöhnliche Belastungen + Steuerberechnung
Hallo,
Dort funktioniert die Steuerberechnung nämlich noch nicht richtig, insbesondere bei außergewöhnliche Belastungen.
Stefan
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Dort funktioniert die Steuerberechnung nämlich noch nicht richtig, insbesondere bei außergewöhnliche Belastungen.
Stefan