Außergewöhnliche Belastungen + Steuerberechnung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
stefan_1304
Beiträge: 2
Registriert: 31. Okt 2010, 10:46

Außergewöhnliche Belastungen + Steuerberechnung

Beitrag von stefan_1304 »

Hallo,

ich versuche mich gerade an der Steuer für 2020.
Ich habe mir letztes Jahr die Augen lasern lassen.
Kosten: 3700 Euro. Jahresbrutto 47079 Euro.
--> außerordentliche Belastung für die Laser OP 1346 Euro der 3700 Euro.

Ich trage das ganze in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen an folgender Stelle ein: 4. Andere Aufwendungen - Art der Aufwendungen: Augenlaser OP; Höhe der Aufwendung: 3700; Anspruch auf zu erwartende / Erhaltene Versicherungsleistungen, Beihilfen, Unterstützungen und so weiter: 3700

Wenn ich eine Steuerberechnung mache, ändert sich an der Erstattung nichts. Das kann doch nicht sein oder?

Danke und Grüße.
Stefan
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Außergewöhnliche Belastungen + Steuerberechnung

Beitrag von Tom998 »

3.700 minus 3.700 ist immer noch Null. Für null Belastung gibt es auch null Steuerminderung.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Außergewöhnliche Belastungen + Steuerberechnung

Beitrag von taxpert »

Tom998 hat geschrieben: 21. Jan 2021, 11:48 3.700 minus 3.700 ist immer noch Null. Für null Belastung gibt es auch null Steuerminderung.
Ich nehme an, dass es sich nur um eine unglückliche Darstellung handelt und tatsächlich ...
stefan_1304 hat geschrieben: außerordentliche Belastung für die Laser OP 1346 Euro der 3700 Euro.
... dieser Betrag nicht erstattet wird. Damit bleibt man jedoch ggf. unter zumutbaren Belastung nach §33 Abs.3 EStG, so dass sich die Kosten nicht auswirken.

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Außergewöhnliche Belastungen + Steuerberechnung

Beitrag von reckoner »

Hallo,

ich versuche mich gerade an der Steuer für 2020.
Über MeinElster?
Dort funktioniert die Steuerberechnung nämlich noch nicht richtig, insbesondere bei außergewöhnliche Belastungen.

Stefan
Antworten