Verlustvortrag aus Studium + Minijob + Werkstudent

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Steuertobi
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Registriert: 12. Jan 2021, 17:24

Verlustvortrag aus Studium + Minijob + Werkstudent

Beitrag von Steuertobi »

Hallo liebe Forengemeinde,

ich arbeite Vollzeit seit dem 01.01.2018. Ich habe mich (zu) lange vor dem Thema Steuern + Steuererklärung gedrückt. Momentan bin ich gerade dabei meine Steuererklärung von 2018 zu machen und in diesem Zuge bin ich durch Recherchen auf das Thema Verlustvortrag aus dem Studium gestoßen. Nachdem ich mich zu diesem Thema informiert habe, sind im meinem Kopf doch relativ viele Fragezeichen und ich hoffe, dass mir hier jemand Antworten geben kann.

Kurze Rahmendaten:

Masterstudium von 01.04.2014 bis 31.09.2017
Vollzeitarbeit (Angestellter) seit 01.01.2018

Da ich noch nie eine Steuererklärung gemacht habe, darf ich ja den Verlustvortrag bis zu 7 Jahre Rückwirkend geltend machen, also würde das im Jahr 2021 noch für das gesamte Masterstudium gehen.

Während meines Masterstudiums hatte ich folgende Nebenjobs bzw. Werkstudententätigkeit:

https://ibb.co/YR7N8M1

Ich hoffe diese Übersicht ist klar genug.

Nun zu meiner eigentlich Frage bzw. zu dem Punkt an dem ich Verständnisschwierigkeiten habe:

1) Meinem (vielleicht falschen) Verständnis nach, sind Nebenjobs bis zur Grenze von 450€ / Monat (also 5.400€ im Jahr) steuerfrei. Nun habe ich gelesen, dass ich einen Verlustvortrag nur dann geltend machen kann, wenn meine Einkünfte geringer sind als meine Werbungskosten. Ich habe jetzt leider nicht gänzlich klären können, ob Einnahmen aus dem Minijob als Einkünfte gelten oder eben nicht. Falls ja, fressen diese Einkünfte die Verluste natürlich auf. Auf anderen Seiten habe ich wiederum gelesen, dass ich, sofern der Verdienst unter diesen 450€ / Monat bleibt, ich das gar nicht angeben muss?

2) Wie schaut es mit Werkstudententätigkeit aus? Was gilt hier. Hier hatte ich den Eindruck, dass das, egal wie hoch der Verdienst hier war, immer mit anzugeben und damit als Einkünfte zu verrechnen ist.

3) Ich habe des Weiteren gelesen, dass es auch darauf ankommt, wie der Arbeitgeber der diversen Minijobs einen angemeldet hat. Wie genau finde ich das raus und welche Konsequenzen ergeben sich aus dem einen oder dem anderen?

Ich hoffe das ich mein Anliegen klar genug anbringen konnte und das hier ein paar Hilfsbereite Menschen einem kompletten Steuerneuling einige nützliche Tipps und Antworten geben können.

Danke schonmal im Voraus für etwaige Mühe.

Viele Grüße,

Tobias
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag aus Studium + Minijob + Werkstudent

Beitrag von muemmel »

1. Kommt drauf an, ob es ein "echter", also pauschalversteuerter, MJ war oder nicht.
2. Der Eindruck ist richtig.
3. Siehe oben - der pauschalversteuerte MJ ist kein Einkommen, der MJ "auf Lohnsteuerkarte" schon. Man erkennt das z. B. am Erhalt einer Lohnsteuerjahresbescheinigung (= MJ auf Lohnsteuerkarte) oder eben am Nichterhalt derselben.
Steuertobi
Beiträge: 11
Registriert: 12. Jan 2021, 17:24

Re: Verlustvortrag aus Studium + Minijob + Werkstudent

Beitrag von Steuertobi »

Hallo Muemmel,

vielen Dank für deine Antwort. Dann ist es genauso wie ich befürchtet habe. Ich habe für jeden Job (außer für den job des Nachtportiers) eben einen "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" bekommen.

Entsprechend bräuchte ich einen Verlustvortrag von Gesamt mehr als 12.640,13€ über diese 4 Jahre damit es sich lohnt. Das schaffe ich mit den Pauschalen niemals.

Irgendwie komisches Gefühl, dass ich wenn ich auf der faulen Haut gelegen hätte jetzt einen Vorteil hätte steuerlich gesehen. Aber gut, im Nachhinein ist man immer klüger.

Vielen Dank für die Hilfe und alles Gute!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag aus Studium + Minijob + Werkstudent

Beitrag von muemmel »

Ich habe mir gerade mal die Liste Ihrer Jobs angesehen - bei über 4.000 Euro, die Ende 2016 in 2,5 Monaten verdient wurden, muß doch Steuer gezahlt worden sein: Warum haben Sie für das Jahr keine Steuererklärung eingereicht? Sie hätten alles wiederbekommen. Jetzt ist es allerdings zu spät, da mehr als 4 Jahre vergangen sind.
Steuertobi
Beiträge: 11
Registriert: 12. Jan 2021, 17:24

Re: Verlustvortrag aus Studium + Minijob + Werkstudent

Beitrag von Steuertobi »

Guten Abend Muemmel,

das war ein Fehler meinerseits. Die Einkommen beim Werkstudentenjob 2016 und 2017 müssen vertauscht sein. Also die 4.xxx€ in 2017 und die 1.xxx€ in 2016. Von daher habe ich darauf keine Steuer bezahlt.

Gruß und danke nochmal für den Input.

Tobias
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