Verspätungszuschlag
Verfasst: 21. Dez 2020, 18:22
Folgende Situation:
A (Ausländer, ahnungslos, lässt sich bei der Steuererklärung von ebenso ahnungslosem deutschen Freund, dem Verfasser dieser Nachricht helfen) ist in folgender Situation:
Hat 2018 einmalig auf Werkvertragsbasis gearbeitet und 6500 Euro eingenommen, danach durchgehend als Angestellter. Im Sommer 2020 hat er - in der Meinung, es sei freiwillig - eine Steuererklärung für 2018 eingereicht. Resultat: Nachzahlung von € 2,04; Verspätungszuschlag € 320, da ja wegen der selbständigen 6500 Euro die Steuererklärung verpflichtend war.
Frage: Ist hier irgendeine Art von Einspruch möglich? Einen Handlungsspielraum bei Ahnungslosen haben die Finanzämter anscheinend nicht mehr, aber das Verhältnis Nachzahlung zu "Strafe" ist derart ohne jede Proportion - muss das wirklich sein?
A (Ausländer, ahnungslos, lässt sich bei der Steuererklärung von ebenso ahnungslosem deutschen Freund, dem Verfasser dieser Nachricht helfen) ist in folgender Situation:
Hat 2018 einmalig auf Werkvertragsbasis gearbeitet und 6500 Euro eingenommen, danach durchgehend als Angestellter. Im Sommer 2020 hat er - in der Meinung, es sei freiwillig - eine Steuererklärung für 2018 eingereicht. Resultat: Nachzahlung von € 2,04; Verspätungszuschlag € 320, da ja wegen der selbständigen 6500 Euro die Steuererklärung verpflichtend war.
Frage: Ist hier irgendeine Art von Einspruch möglich? Einen Handlungsspielraum bei Ahnungslosen haben die Finanzämter anscheinend nicht mehr, aber das Verhältnis Nachzahlung zu "Strafe" ist derart ohne jede Proportion - muss das wirklich sein?