Doppelte Haushaltsführung ab Januar - Einrichtung Wohnung ab Dezember

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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FrageFürEinenFreund
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Registriert: 10. Dez 2020, 09:58

Doppelte Haushaltsführung ab Januar - Einrichtung Wohnung ab Dezember

Beitrag von FrageFürEinenFreund »

Hallo zusammen,

angenommen, A ist verheiratet und lebt mit seiner Frau in Stadt X. A wechselt seinen Job und fängt zum 01.01. einen neuen Job in Stadt Y an, die mehrere hundert Kilometer von X entfernt liegt, und sucht sich daher passend zum 01.01. eine Zweitwohnung für eine doppelte Haushaltsführung in Y.

A ist bekannt, dass er die Kosten für diese Wohnung (bis 1.000 EUR pro Monat) sowie die notwendigen Einrichtungsgegenstände in angemessener Ausstattung im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung steuerlich geltend machen kann (zzgl. Kosten für Besichtigungstermine, Umzug etc.).

Zwei Fragen zur steuerlichen Behandlung der Beschaffung von Einrichtungsgegenständen (Bett, Schrank, Tisch etc.):
1. Nehmen wir an, A möchte die Wohnung direkt am 01.01. oder ggf. schon am 30.12. einrichten und erwirbt aufgrund eines drohenden Lockdowns die Möbel bereits im Laufe des Dezembers. Nach Zu-/Abflussprinzip müssten diese Möbel dann ja bereits 2020 statt 2021 steuerlich berücksichtigt werden. Würde der Beginn der Doppelten Haushaltsführung aus steuerrechtlicher Sicht dann bereits am 30. oder 31. Dezember starten (Zeitpunkt der Wohnungsübergabe oder ggf. fiktiv eine Sekunde vor Jahresbeginn 2021) oder könnten diese Möbel nicht angesetzt werden, da die Doppelte Haushaltsführung formal erst am 01.01. beginnt?
2. Nehmen wir an, A erwirbt einen Teil der Möbel im Rahmen eines Privatkaufs (z.B. Übernahme vom Vormieter, Erwerb über einen Gebrauchtmöbel-Handelsplatz). Ist ein Kaufvertrag in der Regel ausreichend für eine Anerkennung durch das Finanzamt oder muss die Kaufsumme analog zu Handwerkern auch unbar erbracht werden? Bei dieser Art von Geschäften sind ja Barzahlungen die Regel.

Vereinfacht sei hier davon ausgegangen, dass all diese Einrichtungsgegenstände geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 EUR netto sind.

3. Nehmen wir nun an, dass ein Teil der Gegenstände keine geringwertigen Wirtschaftsgüter sind (z.B. Einbauküche oder Bett für 801 EUR netto). Beginnt die Abschreibung dieser Güter bei Erwerb am 30.12. bereits im Jahr 2020 oder erst im Jahr 2021?

Herzlichen Dank vorab und viele Grüße
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Doppelte Haushaltsführung ab Januar - Einrichtung Wohnung ab Dezember

Beitrag von muemmel »

1. Ja, die Kosten können schon 2020 angesetzt werden.
2. Ja, das genügt.
3. Die Abschreibung beginnt dann 12/20.
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