Frage zu Gleitzone bei zwei Anstellungsverhältnissen
Verfasst: 30. Nov 2020, 21:31
Hallo,
kurz zu meiner Situation:
Ich übe seit Januar 2018 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Steuerklasse 1, 10 Wochenstunden, 500 € Brutto) aus. Nach Abzug der Sozialversicherungsabgaben blieben immer ca. 440 € Netto.
Nun habe ich seit August 2020 noch eine zweite sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei einem zweiten Arbeitgeber (Steuerklasse 6, 10 Wochenstunden, 550 € Brutto) aufgenommen.
Mir ist bewusst, dass die Abzüge aufgrund der Steuerklasse 6 beim zweiten Job höher sind, jedoch war mir eine Sache nicht klar:
Durch die Mehrfachbeschäftigung erhalte ich nun weniger Netto bei meinem ersten Arbeitgeber, weil ich laut Angaben der Lohnbuchhaltung nach Addition der Bruttogehälter beider Anstellungsverhältnisse in eine Gleitzone falle und hier höhere Sozialversicherungsabgaben gelten.
Kann mir jemand erklären, warum ich nun bei meinem ursprünglichen Arbeitgeber ein geringeres Netto erhalte, nur weil ich eine zusätzliche Tätigkeit aufgenommen habe, die ohnehin durch die Steuerklasse 6 schon mit sehr hohen Abzügen behaftet ist?
Liebe Grüße!
kurz zu meiner Situation:
Ich übe seit Januar 2018 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Steuerklasse 1, 10 Wochenstunden, 500 € Brutto) aus. Nach Abzug der Sozialversicherungsabgaben blieben immer ca. 440 € Netto.
Nun habe ich seit August 2020 noch eine zweite sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei einem zweiten Arbeitgeber (Steuerklasse 6, 10 Wochenstunden, 550 € Brutto) aufgenommen.
Mir ist bewusst, dass die Abzüge aufgrund der Steuerklasse 6 beim zweiten Job höher sind, jedoch war mir eine Sache nicht klar:
Durch die Mehrfachbeschäftigung erhalte ich nun weniger Netto bei meinem ersten Arbeitgeber, weil ich laut Angaben der Lohnbuchhaltung nach Addition der Bruttogehälter beider Anstellungsverhältnisse in eine Gleitzone falle und hier höhere Sozialversicherungsabgaben gelten.
Kann mir jemand erklären, warum ich nun bei meinem ursprünglichen Arbeitgeber ein geringeres Netto erhalte, nur weil ich eine zusätzliche Tätigkeit aufgenommen habe, die ohnehin durch die Steuerklasse 6 schon mit sehr hohen Abzügen behaftet ist?
Liebe Grüße!