Hauptberuflich angestellt - nebenberuflich selbstständig

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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anni95
Beiträge: 2
Registriert: 25. Nov 2020, 00:08

Hauptberuflich angestellt - nebenberuflich selbstständig

Beitrag von anni95 »

Hallo ihr Lieben,
Meine Situation:
Ich habe vor einem Jahr als ahnungslose Studentin die Idee gehabt einen E-Commerce Shop zu betreiben und beim Finanzamt als Gewerbe angemeldet. Aus der Idee wurde nichts und ich bin seit Sept. 2019 in einem Vollzeit Angestelltenverhältnis. Ich habe nicht weiter drüber nachgedahct und das Gewerbe nicht abgemeldet...

Mein Problem:
Jetzt kam ein Bescheid zur Androhung eines Zwangsgeldes reingeflattert mit der Aufforderung eine Steuererklärung abzugeben. Ich habe mich nun im ELSTER Portal angemeldet, den Hauptvordruck, die Anlage N (mit meinen Angaben meiner Lohnsteuerbescheinigung) sowie die Anlage S (mit überall 0€) ausgefüllt. Bei der Vorberechnung kommt dann eine festzusetzende Einkommenssteuer von ca. 200€ raus.

Meine Frage:
Normalerweise müssen Arbeitnehmer keine Steuern nachzahlen, wenn ich jedoch eine Steuererklärung abgebe und trotz Nullgewinn aus selbstständiger Arbeit, kommt dieser Betrag von 200€ raus. Was habe ich falsch gemacht?

Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.

Liebe Grüße, Anni
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Hauptberuflich angestellt - nebenberuflich selbstständig

Beitrag von muemmel »

Nein - ohne irgendwelche Zahlen kann Ihnen da keiner helfen. Wurde 8 Monate lang nichts verdient? Wieviel wurde in den 4 Monaten (Sept. bis Dez.) verdient? Wieviel Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer wurde gezahlt?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Hauptberuflich angestellt - nebenberuflich selbstständig

Beitrag von muemmel »

Normalerweise müssen Arbeitnehmer keine Steuern nachzahlen Das kann man so absolut nicht sagen - aber normalerweise würde man bei 4 Monaten Arbeit und 8 Monaten Nicht-Arbeit Steuern zurückbekommen, statt welche nachzuzahlen (falls das so war - meine Nachfrage haben Sie ja bisher nicht beantwortet).
anni95
Beiträge: 2
Registriert: 25. Nov 2020, 00:08

Re: Hauptberuflich angestellt - nebenberuflich selbstständig

Beitrag von anni95 »

Liebe/r Muemmel,
vielen Dank für Ihre Antwort und das Nachhaken.
Der Bruttolohn betrug 13838,90
Lohnsteuer: 2356,92
Soli: 129,56
Beiträge Altersvorsorge (Arbeitgeber und -nehmeranteil jeweils): 1287
Beiträge zu Arbeitslosenversicherung: 173
Beiträge Krankenversicherung: 1052
Beiträge Pflegeversicherung: 246

Das letztendlich zu versteuernde Einkommen betrug: 10.352€, davon 1,73% sind 179€ Einkommenssteuer.

Das war alles was ich eingegeben hatte. Habe ich hier eventuell etwas übersehen und nicht eingetragen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

LG Anni
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Hauptberuflich angestellt - nebenberuflich selbstständig

Beitrag von muemmel »

Und wo soll da jetzt die Nachzahlung sein? Ich sehe hier eine gezahlte Steuer plus Soli von 2.500 Euro und eine festzusetzende Steuer von 179 Euro - das ergibt ca. 2.300 Euro Erstattung. Das FA zwingt Sie quasi, sich diese 2.300 Euro erstatten zu lassen - da kann einem Schlimmeres passieren :D Die Lohnsteuer ist quasi nur die Vorauszahlung auf die festzusetzende Steuer, und Sie haben viel zuviel vorausgezahlt.
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