Hallo zusammen,
der aktuelle Grundfreibetrag für Ledige liegt 2020 bei 9.408€.
Ich arbeite derzeit als Werkstudent und werde voraussichtlich am Ende diesen Jahres 10.000€ verdient haben. Das heißt, ich werde im November oder Dezember die Freigrenze überschreiten.
Ich bin daran interessiert, dass meine Tätigkeit im besten Fall nicht lohnsteuerpflichtig ist. In diesem Zusammenhang habe ich einige Fragen zur Werbungskostenpauschale und ob diese mir "helfen" kann.
These: Angenommen ich habe 10.000€ verdient. Durch die Werbungskostenpauschale reduziert sich der zu versteuernde Betrag auf 9.000€. Diese liegen unter dem Grundfreibetrag und meine Beschäftigung bleibt nicht lohnsteuerpflichtig. Korrekt? Oder schleicht sich da ein Denkfehler ein?
Muss ich den Lohnsteuerfreibetrag (Werbungskostenpauschale) in einer Steuererklärung erwähnen bzw. muss ich überhaupt eine Steuererklärung einreichen? Ich habe gelesen, dass die Arbeitgeber die Werbungskostenpauschale ggf. direkt berücksichtigen und alles "automatisch" passiert. Ich habe des Weiteren folgenden Auszug gefunden: "Eine Steuererklärung wegen eines eingetragenen Lohnsteuerfreibetrages muss nicht abgegeben werden, wenn der Arbeitslohn eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Diese Mindestlohngrenze beträgt im Jahre 2018 11.400 Euro bei Ledigen und 21.650 Euro bei Verheirateten."
Ich bin über Hilfe sehr dankbar, bin das erste Mal mit dem Thema konfrontiert
Viele Grüße
Grundfreibetrag & Werbungskostenpauschale als Werkstudent
Re: Grundfreibetrag & Werbungskostenpauschale als Werkstudent
Die Frage ist doch, ob Sie überhaupt Lohnsteuer gezahlt haben - wenn nicht, ist doch alles bestens. Mit "eingetragenem Freibetrag" ist übrigens nicht die Werbungskostenpauschale gemeint, sondern individuelle Freibeträge (z. B. wegen einer Behinderung). Eine Steuererklärung müssen Sie also nicht machen - sollten Sie aber, falls Sie entgegen meiner Vermutung doch Lohnsteuer gezahlt haben.
Re: Grundfreibetrag & Werbungskostenpauschale als Werkstudent
Schon einmal vielen Dank!muemmel hat geschrieben: ↑28. Okt 2020, 16:47 Die Frage ist doch, ob Sie überhaupt Lohnsteuer gezahlt haben - wenn nicht, ist doch alles bestens. Mit "eingetragenem Freibetrag" ist übrigens nicht die Werbungskostenpauschale gemeint, sondern individuelle Freibeträge (z. B. wegen einer Behinderung). Eine Steuererklärung müssen Sie also nicht machen - sollten Sie aber, falls Sie entgegen meiner Vermutung doch Lohnsteuer gezahlt haben.
Bisher wurde keine Lohnsteuer gezahlt. Mein Gedanke galt dem Szenario, wenn ich mit der Lohnabrechnung vom November oder Dezember dann auf das Jahr gesehen über dem Grundfreibetrag liege und die Tätigkeit lohnsteuerpflichtig wird. Hier wäre dann wichtig, ob die Werbungskostenpauschale automatisch eh schon gilt, den zu versteuernden Betrag auf ein Niveau senkt welches unter der Lohnsteuergrenze liegt und ich vereinfacht gesagt "nichts tun muss".
Ich bin ja genau auf der Grenze, wo die Tätigkeit ohne die Pauschale lohnsteuerpflichtig ist, mit der Pauschale aber nicht.
Re: Grundfreibetrag & Werbungskostenpauschale als Werkstudent
Nein, Sie sind nicht " genau auf der Grenze" - der AG muss zum einen die Werbungskostenpauschale berücksichtigen, aber auch die Vorsorgeaufwendungen (bei Ihnen konkret also den RV-Beitrag, der von Ihrem Lohn abgeht). Insofern müssen Sie in der Tat nichts tun...