Studienkosten für die zukünftigen Steuererklärungen absetzen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Marnel
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Registriert: 3. Sep 2020, 08:56

Studienkosten für die zukünftigen Steuererklärungen absetzen

Beitrag von Marnel »

Hallo zusammen,

z.B. hat man im Jahr 2014 studiert und nebenbei nur als Werkstudent gearbeitet. Das war der erste Studienabschluss (Bachelor) und man hat keine Berufsausbildung gemacht. Kann man nun eine Steuererklärung 2014 abgeben (gilt hier, dass man bis 7 Jahre zurück Steuererklärungen abgeben darf?) und den Verlust in Folgejahren absetzen? Muss man die werkstudentische Tätigkeit und den Lohn in der Steuererklärung angeben? Was ist, wenn man die Lohnbescheinigungen damals bekommen hat, jetzt diese aber verloren hat und der damalige Arbeitgeber eine erneute Bereitstellung der Lohnbescheinigungen verweigert bzw. die Firma gar nicht mehr existiert? Mich interessiert das auch nicht nur im Falle einer werkstudentischen Tätigkeit, sondern generell, was ist wenn man seine Lohnsteuerbescheinigungen und Gehaltsabrechnungen nicht mehr hat?

Danke
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