Steuerklasse 1 + 6 Nachzahlung am Jahresende

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Networker_23
Beiträge: 21
Registriert: 30. Sep 2019, 13:06

Steuerklasse 1 + 6 Nachzahlung am Jahresende

Beitrag von Networker_23 »

Ich bin ledig, keine Kinder. Ich habe seit diesem Monat folgende Konstallation:

Hauptjob TV-L mit ~ 5000 Euro brutto monatlich Steuerklasse 1
Nebenjob TV-ÖD mit ~800 Euro brutto monatlich Steuerklasse 6 (hin und wieder kommen Zuschläge für Nacht/Sonntag dazu)

Ist bei dieser Konstallation bei der nächsten Steuererklärung mit einer Steuernachzahlung zu rechnen oder bekomme ich sogar was wieder?

Ich zahle durch mein hohes Brutto im Hauptjob ja den Höchstsatz an Krankenkassenbeiträgen in die gesetzliche Krankenversicherung. Werden für den Nebenjob auch noch Krankenkassenbeiträge abgezogen?

Was muss ich generell bei dieser Konstellation beachten?
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuerklasse 1 + 6 Nachzahlung am Jahresende

Beitrag von muemmel »

Ist bei dieser Konstallation bei der nächsten Steuererklärung mit einer Steuernachzahlung zu rechnen Natürlich - auf 5800 Euro entfallen ca. 1.290 Euro Steuer und 70 Euro Soli. Abgeführt werden aber nur 989 Euro Steuer plus 54 Euro Soli in Job 1 und 90 Euro Steuer plus 2 Euro Soli in Job 2. Es entsteht eine monatliche "Unterdeckung" von 210 Euro Steuer und 16 Euro Soli (plus ggf. Kirchensteuer). Insofern entsteht da schon in den restlichen 5 Monaten des Jahres eine Nachzahlung von 1.130 Euro...
Was muss ich generell bei dieser Konstellation beachten? Generell wäre wohl ein pauschalversteuerter Minijob besser gewesen - der ist nämlich steuerfrei.
Networker_23
Beiträge: 21
Registriert: 30. Sep 2019, 13:06

Re: Steuerklasse 1 + 6 Nachzahlung am Jahresende

Beitrag von Networker_23 »

Kann man für den Zweitjob die Pendlerpauschale geltend machen? (Einfache Fahrt zum Tätigkeitsort) Das ist Minijob besser ist, ist völlig klar nur sowas wird in der Branche nicht angeboten... Wie sind das mit den Krankenkassenbeiträgen aus?
Igorsech
Beiträge: 2
Registriert: 23. Aug 2020, 20:51

Re: Steuerklasse 1 + 6 Nachzahlung am Jahresende

Beitrag von Igorsech »

Die Mehrarbeit ist bei Beiden Arbeitgebern anzumelden und monatlich dem jeweiligen Arbeitgeber das Monatsgehalt mitzuteilen. Die Beitragsbemessungsgrenze RV AV liegt bei 6900 Gesamtgehälter bis zu dieser Grenze unterliegen keinem Verteilungsrechnen . Also RV und AV also in echter Höhe Wenn sich dann bei einem Arbeitgeber die Beiträge ändern mogelt er.
Anders bei KV PV da liegt die Bemessungsgrenze bei 4687,5 (wird häufig als AV 4687,5 Brutto PV Brutto 4687,5 ausgewiesen) da wird verteilt .Das max. Gehalt jedes Arbeitrgebers kann mit und darf nur mit 4687,5 zur Berechnug herangezogen werden und daraus resultiert der Gestzliche Krankenkassenbeitrag von max 542.3 und entspricht 14.7%. Der Arrbeitgeber 1 also 4687,5 und der Arbeitgeber 2 also 800 (bis4687,5). Da aber nur 4687,5 AV BRutto verteilt werden können heist die Formel 4687,5 mal 4687,5 geteilt durch 5000 plus 800 Für Arbeitgeber 1 und 4687,5 mal 800 geteilt durch 5000 plus 800. Das ergibt für Arbeigeber1 ein neuer AV Brutto von 4751,85 und für Arbeitgeber 2 ein neuer AV Brutto von 683,37. Problem!! ohne eigene KOntrolle Arbeitgeber 1 versucht sich mehr herunter zu rechnen. ER vergisst das er Netto mehr Auszahlen muß in diesem Fall 57,92€ Das witzige ist bei dieser Konstellation wird das bezahlte angerechnet so das Arbeitgeber 2 10€ mehr Auszahlen muß. Das sind 67€ *12 = 804€. Je höher also das Gehalt 2 desto mehr Netto insgesamt. Bei Arbeitslohn 2 4687,5€ ist aber dann Schluß dann haben beide den Höchs PV KV erreicht so das dann beide den 2343,75 als neuen BruttoAV ausweisen müssen.
Antworten