Werkstudent Fahrtkosten erst nach dem Studium geltend machen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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maverick1
Beiträge: 4
Registriert: 25. Mär 2020, 14:45

Werkstudent Fahrtkosten erst nach dem Studium geltend machen

Beitrag von maverick1 »

Hallo,

ich habe parallel zum Studium als Werkstudent gearbeitet, nun ist die Uni meine erste Tätigkeitsstätte sodass ich meine Fahrten zur Arbeit als Reisekosten geltend machen möchte.
Da ich relativ viel Wegstrecke zur Arbeit hatte (>24000km im relevanten Jahr) und die Reisekosten meine gezahlten Steuern übertsteigen, frage ich mich ob ich das Anrechnen der Kosten irgendwie auf "nach dem Studium" schieben kann?

Vielen Dank!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Werkstudent Fahrtkosten erst nach dem Studium geltend machen

Beitrag von muemmel »

Die Frage ist, ob die Kosten Ihre Einnahmen übersteigen, nicht, ob die Ihre gezahlten Steuern übersteigen. Und wenn sie das nicht tun, dann kann da nichts "verschieben". Immerhin kann man aber eine Steuererklärung machen und die Steuern ganz oder teilweise wiederbekommen.
maverick1
Beiträge: 4
Registriert: 25. Mär 2020, 14:45

Re: Werkstudent Fahrtkosten erst nach dem Studium geltend machen

Beitrag von maverick1 »

Alles klar, danke
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