Werbungskosten 50% Anteil richtig angeben

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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jo1234
Beiträge: 2
Registriert: 18. Jun 2020, 13:47

Werbungskosten 50% Anteil richtig angeben

Beitrag von jo1234 »

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand Klarheit verschaffen. Es besteht eine Unfallversicherung für die ganze Famiele (Ehemann - nicht selbstständig, Ehefrau - nicht selbsständig, Kind1 und Kind2) - zusammen veranlagt.
Die Unfallversicherung deckt sowohl private alsauch dienstliche Risiken ab.
Hinzu kommt, dass die Unfallversicherung gewechselt wurde. 1. Versicherung 1. Jahreshälfte, Versicherungsnehmer Ehemann. / 2. Versicherung 2. Jahreshälfte, Versicherungsnehmer Ehefrau.

Bisher habe ich nur die Information, dass die Unfallversicherung zu 50 % als Sonderausgaben und zu 50 % als Werbungskosten geltend gemacht werden kann.
Unabhängig davon finde ich zu den Sonderausgaben, dass dort der komplette Beitrag, also einschließlich der Anteile für die Kinder geltend gemacht werden kann.

Dazu welche Anteile bei den Werbungskosten einfließen dürfen, finde ich leider keine Information. Auch finde ich keine Information darüber, ob die Werbungskosten dem Ehemann oder der Ehefrau zugerechnet werden müssen.

Was wäre korrekt?

1. 50% Vorsorge / 50 % WK Ehemann?
2. 50% Vorsorge / 50 % WK Ehefrau?
3. 50% Vorsorge / 25 % WK Ehemann / 25% Ehefrau? (wegen wechsel des Versicherungsnehmers)
4. 50% Vorsorge / 12,5% Ehemann / 12,5% WK Ehefrau? (Die Restlichen 25 % seien die Hälfte der Beiträge für die Kinder)
5. Vollkommen anders?

Zusatzinfo: Der Ehemann bleibt mit seinen Werbungskosten unter dem Pauschbetrag. Die Ehefrau kommt darüber. Ist das Relevant, oder besteht Gestaltungsfreiheit?

Danke für eure Erleuchtung.

Grüße
Jo

(P.S. Falls die Frage ich im falschen thread steht, bite verschieben)
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Werbungskosten 50% Anteil richtig angeben

Beitrag von taxpert »

Variante 4..

Und der Ansatz des verbleibenden Restes als Sonderausgaben wird sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auswirken!
jo1234 hat geschrieben: Auch finde ich keine Information darüber, ob die Werbungskosten dem Ehemann oder der Ehefrau zugerechnet werden müssen.
Imm bei dem, für den sie gezahlt wurden!

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
jo1234
Beiträge: 2
Registriert: 18. Jun 2020, 13:47

Re: Werbungskosten 50% Anteil richtig angeben

Beitrag von jo1234 »

Danke!

Jo
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