Liebes Forum,
Folgender Sachverhalt:
Als Student habe ich 2017 einen Verlustvortrag iHv ca. 7200 € geltend gemacht und anerkannt bekommen. (Arbeitslohn, abzuüglich Werbunskosten fürs Studium)
Im Rahmen meine Steuererklärung 2018 habe ich ebenfalls meinen Arbeistlohn, abzüglich der Kosten meines Studium erklärt, um den Verlustvortrag entsprechend aufzuaddieren.
Ich habe 2018 als Werkstudent 4400 € verdient. Anstatt die Kosten für mein Studium nun als Werbungskosten anzuerkennen, haben Sie mir die Werbungskosten gekürzt und die Kosten des Studiums als Sonderausgaben abgerechnet.
Das Ergebnis ist, dass mir mein Einkommen 2018 (4400€) mit dem Verlustvortrag von 2017 (7200 €) abgezogen wurde, und der verbleibende Verlustvortrag auf 3800 € festgetzt wird.
Ich verstehe dieses Vorgehen nicht. Ist dies korrekt?
Warum wurden die Ausgaben für mein Studium nicht als Werbungskosten anerkannt?
Lieben Dank
Stefan
Studium Werbungskosten oder Sonderausgaben
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Re: Studium Werbungskosten oder Sonderausgaben
Wie hoch waren denn in beiden Jahren jeweils Studienkosten und Einkünfte?
Re: Studium Werbungskosten oder Sonderausgaben
Die Frage lässt sich so nicht ohne weiteres beantworten.Ikarus_Delpaso hat geschrieben: Ist dies korrekt?
Warum wurden die Ausgaben für mein Studium nicht als Werbungskosten anerkannt?
Wenn es sich bei dem Studium um eine Erstausbildung handelt, dann ist die Vorgehensweise in 2018 zutreffend, der Bescheid 2017 aber falsch! Handelt es sich dagegen um die Zweitausbildung (z.B. Masterstudiengang), dann ist die Vorgehensweise 2017 zutreffend und 2018 ist falsch!
Allein aus der Anerkennung in 2017 lässt sich aber z.B. kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung als Wk in 2018 ableiten!
taxpert
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Re: Studium Werbungskosten oder Sonderausgaben
Danke für die Antworten.
Es handelt sich um einen Masterstudiengang.
2017 hatte ich ebenfalls 2400 € Einnahmen, und habe Werbungskosten iHv 10,000 € geltend gemacht, die vor allem durch zwei Exkursionen nach Asien zustande kamen. Hinzu kommen Semestergebühren und Ausgaben für Material und Modellbnau etc. Daher kam unterm Strich ein Verlustvortrag von über 7000 € heraus.
2018 habe ich ein Erasmus Jahr in Spanien verbracht und im Anschluss meine Masterarbeit geschrieben, sodass ich wieder auf 10.000 € Werbungskosten komme für das gesamte Jahr.
4400 € minus 10.000 wären dann ca. 5600 € Verlustvortag, von dem ich eigentlich dachte, dass dieser dann zu dem 2017er hinzugerechnet wird.
Das FA hat mir anstatt den erklärten die Werbungskosten pauschal 6000 € Sonderausgaben anerkannt.
Ich denke also, dass ich Widerspruch einlege und das FA bitte den Bescheid zu korrigieren?
Es handelt sich um einen Masterstudiengang.
2017 hatte ich ebenfalls 2400 € Einnahmen, und habe Werbungskosten iHv 10,000 € geltend gemacht, die vor allem durch zwei Exkursionen nach Asien zustande kamen. Hinzu kommen Semestergebühren und Ausgaben für Material und Modellbnau etc. Daher kam unterm Strich ein Verlustvortrag von über 7000 € heraus.
2018 habe ich ein Erasmus Jahr in Spanien verbracht und im Anschluss meine Masterarbeit geschrieben, sodass ich wieder auf 10.000 € Werbungskosten komme für das gesamte Jahr.
4400 € minus 10.000 wären dann ca. 5600 € Verlustvortag, von dem ich eigentlich dachte, dass dieser dann zu dem 2017er hinzugerechnet wird.
Das FA hat mir anstatt den erklärten die Werbungskosten pauschal 6000 € Sonderausgaben anerkannt.
Ich denke also, dass ich Widerspruch einlege und das FA bitte den Bescheid zu korrigieren?
Re: Studium Werbungskosten oder Sonderausgaben
Es heißt Einspruch, nicht Widerspruch. Und ja, den sollten Sie einlegen.