Werbungskosten - Pauschalbetrag - Ausbildung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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RobinQUI
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Werbungskosten - Pauschalbetrag - Ausbildung

Beitrag von RobinQUI »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe meine 2 jährige Ausbildung beendet und habe da mal zwei Fragen zur privaten Steuererklärung:

Man erhält ja einen Werbungskosten Pauschalbetrag von 1000€ pro Jahr, jedoch wurde bei mir keine Lohnsteuer berechnet weil ich unter den Einkommenssteuerfreibetrag liege und somit kann ja von meinen Bruttoeinkommen nicht der Pauschalbetrag abgezogen werden.

1.Frage:
Wird der Pauschalbetrag in Höhe von 1000€ + 1000€ (für beide Ausbildungsjahre) dann auf das Jahr angerechnet wo ich "normal" arbeite und Lohnsteuer zahle?

2. Frage:
Was muss ich in der Steuererklärung angeben um den Pauschalbetrag in Anspruch zu nehmen, weil ich nur Werbungskosten von ungefähr 400€ habe?

Danke für eure Mühe ;)

Mit freundlichen Grüßen
Robin
Severina
Beiträge: 1280
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Werbungskosten - Pauschalbetrag - Ausbildung

Beitrag von Severina »

Zu 1. Nein, der Werbungskostenpauschbetrag kann nicht vor- oder rückgetragen werden, der verpufft.

Zu 2. Nichts, das passiert automatisch. Tatsächlich ist der Werbungskostenpauschbetrag aber in die Lohnsteuertabelle bereits eingearbeitet, den haben Sie faktisch schon bekommen.

In dem Jahr, in dem Sie sowohl Azubi als auch "richtiger" Arbeitnehmer waren, wird sich aber wohl eine Erstattung ergeben, weil der Lohnsteuerabzug für den Teil des Jahres nach Abschluss der Ausbildung zu hoch gewesen sein kann - insbesondere dann, wenn Ausbildungsbetrieb und Arbeitgeber nicht derselbe sind oder wenn der AG weniger als 11 AN hat und daher nicht zum Lohnsteuerjahresausgleich verpflichtet ist.
RobinQUI
Beiträge: 6
Registriert: 6. Apr 2020, 17:20

Re: Werbungskosten - Pauschalbetrag - Ausbildung

Beitrag von RobinQUI »

Vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort.

Jedoch bleiben noch zwei Frage offen:
Wie würde das ganze aussehen wenn ich im 1. Jahr tatsächliche Werbungskosten von 1500€ haben und im zweiten Jahr in Höhe von 500€.
Könnte man dann nur die 500€ (1500€ - 1000€ Pauschbetrag) auf das Jahr anrechnen wo man „normal“ arbeitet?

Frage 2:

Der Verlustvortrag geht nur wenn die Ausgaben höher als die Einnahmen sind oder?

Liebe Grüße
Robin
taxpert
Beiträge: 798
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Werbungskosten - Pauschalbetrag - Ausbildung

Beitrag von taxpert »

RobinQUI hat geschrieben: Könnte man dann nur die 500€ (1500€ - 1000€ Pauschbetrag) auf das Jahr anrechnen wo man „normal“ arbeitet?
Nein
RobinQUI hat geschrieben: Der Verlustvortrag geht nur wenn die Ausgaben höher als die Einnahmen sind oder?
Ja

taxpert (ganz ohne Satzzeichen, gell! Leise genug?)
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
Severina
Beiträge: 1280
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Werbungskosten - Pauschalbetrag - Ausbildung

Beitrag von Severina »

taxpert hat geschrieben: 7. Apr 2020, 09:11
RobinQUI hat geschrieben: Könnte man dann nur die 500€ (1500€ - 1000€ Pauschbetrag) auf das Jahr anrechnen wo man „normal“ arbeitet?
Nein
RobinQUI hat geschrieben: Der Verlustvortrag geht nur wenn die Ausgaben höher als die Einnahmen sind oder?
Ja

taxpert (ganz ohne Satzzeichen, gell! Leise genug?)
:P
RobinQUI
Beiträge: 6
Registriert: 6. Apr 2020, 17:20

Re: Werbungskosten - Pauschalbetrag - Ausbildung

Beitrag von RobinQUI »

Wieso genau lohnt sich die Steuererklärung wenn man mit der Ausbildung fertig ist und dann irgendwie 4 oder mehr Monate fest arbeitet und für diese 4 oder mehr Monate Lohnsteuer zahlt.

LG
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Werbungskosten - Pauschalbetrag - Ausbildung

Beitrag von muemmel »

Der Kollege weiter oben schrieb es doch schon: Weil der Lohnsteuerabzug für den Teil des Jahres nach Abschluss der Ausbildung zu hoch gewesen sein kann. Folglich hat man zuviel Lohnsteuer und Soli (und ggf. Kirchensteuer) bezahlt und erhält einen Teil davon zurück.
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