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Unterkunftskosten Doppelte Haushaltsführung

Verfasst: 14. Feb 2020, 14:10
von fröschle
Hallo zusammen,

meine Frage zu Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung:
Hauptwohnung Stadt A: mit eigener Familie, Lebensmittelpunkt, Mietwohnung
Zweitwohnung Stadt B: Unterkunft in Privatwohnung, möbliertes Zimmer, Wohnungsmitnutzung MO-FR und lediglich Nebenkostenbeteiligung, KEINE Mietzahlung.

Bisher wurden dem FA keine Belege vorgelegt, nur ein Fragebogen zur DHHF ausgefüllt und dort in Sachen Kosten Unterkunft wahrheitsgetreu angegeben: Nebenkostenbeteiligung, mündliche Vereinbarung (kein Mietvertrag).

Nun ist der Bescheid da: DHHF wurde soweit alles anerkannt, nur die Unterkunftskosten wurden gestrichen...

Was meint Ihr:
Könnte man hier als Nachweis eine Bestätigung über die monatlich bar gezahlte NK-Beteiligung? Oder sollte man da besser was monatliches vorlegen? Oder ist da nix mehr zu machen?
Die Zahlung erfolgte wirklich, nur dummerweise in bar und nicht gg. mtl. Quittung. :(

Gruß
fröschle

Re: Unterkunftskosten Doppelte Haushaltsführung

Verfasst: 14. Feb 2020, 14:31
von muemmel
Nun ist der Bescheid da Na, dann Quittung besorgen und Einspruch einlegen. Dabei dürfte es genügen, wenn X bescheinigt, im Jahr 2019 (oder welches Jahr auch immer) vom Y xxx Euro als Nebenkosten für die Wohnung Musterstraße 12 in Musterstadt erhalten zu haben. Das sollte für X kein Problem sein - Geld hat er ja damit nicht verdient, welches er versteuern müßte...

Re: Unterkunftskosten Doppelte Haushaltsführung

Verfasst: 15. Feb 2020, 13:08
von fröschle
DANKE muemmel für die schnelle Antwort!