Fünftelregelung - trotz Voraussetzungen nicht angewendet - Vorteil Arbeitgeber?
Fünftelregelung - trotz Voraussetzungen nicht angewendet - Vorteil Arbeitgeber?
Hallo,
mich würde Folgendes interessieren:
Es gibt Einkünfte die die Voraussetzungen der Fünftelregelung erfüllen. Die Steuerberatungsgesellschaft des Arbeitgebers deklariert diese aber nicht als solche in der Lohnsteuerabrechnung des Arbeitnehmers. Besteht die Möglichkeit, dass dem Unternehmen (=Arbeitgeber) daraus ein finanzieller Vorteil entsteht (höhere Steuerlast o.ä.)?
Vielen Dank.
mich würde Folgendes interessieren:
Es gibt Einkünfte die die Voraussetzungen der Fünftelregelung erfüllen. Die Steuerberatungsgesellschaft des Arbeitgebers deklariert diese aber nicht als solche in der Lohnsteuerabrechnung des Arbeitnehmers. Besteht die Möglichkeit, dass dem Unternehmen (=Arbeitgeber) daraus ein finanzieller Vorteil entsteht (höhere Steuerlast o.ä.)?
Vielen Dank.
Re: Fünftelregelung - trotz Voraussetzungen nicht angewendet - Vorteil Arbeitgeber?
Nein, dem AG entsteht kein Vorteil. Der überweist ja immer die gleiche Bruttosumme, nur eben z. T. ans Finanzamt. By the way ist es der Normalfall, dass der AG die Fünftelregelung nicht anwendet - das macht dann dafür das Finanzamt.
Re: Fünftelregelung - trotz Voraussetzungen nicht angewendet - Vorteil Arbeitgeber?
Danke für die schnelle Antwort.
Das Finanzamt macht das in dem Fall (leider) nicht automatisch, da es sich nicht um eine Abfindung oder ähnliches handelt, sondern um einen Bonus. Aus der Bezeichnung in der Lohnsteuerabrechnung ist nicht ersichtlich, dass die Fünftelregelung anwendbar ist. Die Steuerberatungsgesellschaft des ArbG hat es "übersehen" - aus welchen Gründen auch immer.
Das Finanzamt macht das in dem Fall (leider) nicht automatisch, da es sich nicht um eine Abfindung oder ähnliches handelt, sondern um einen Bonus. Aus der Bezeichnung in der Lohnsteuerabrechnung ist nicht ersichtlich, dass die Fünftelregelung anwendbar ist. Die Steuerberatungsgesellschaft des ArbG hat es "übersehen" - aus welchen Gründen auch immer.
Re: Fünftelregelung - trotz Voraussetzungen nicht angewendet - Vorteil Arbeitgeber?
Ist die Steuerberatungsgesellschaft des ArbG eigentlich verpflichtet, die Fünftelregelung anzuwenden, sofern die Voraussetzungen zutreffen?
Re: Fünftelregelung - trotz Voraussetzungen nicht angewendet - Vorteil Arbeitgeber?
Ob die Voraussetzungen vorliegen, entscheidet das FA und nicht der Steuerberater.
Re: Fünftelregelung - trotz Voraussetzungen nicht angewendet - Vorteil Arbeitgeber?
a) Also kann die Fünftelregelung nie direkt auf der Lohnsteuerbescheinigung angewendet werden?
b) Oder zumindest entsprechend gekennzeichnet werden (außerordentliche Einkünfte)?
b) Oder zumindest entsprechend gekennzeichnet werden (außerordentliche Einkünfte)?