zu versteuerndes Einkommen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Tileg
Beiträge: 5
Registriert: 7. Feb 2020, 18:09

zu versteuerndes Einkommen

Beitrag von Tileg »

Hallo Zusammen,

ich muss eine Angabe zu meinem "versteuernden Einkommen" machen. Ich habe verstanden, dass das nicht mein Bruttoarbeitslohn ist. Es fällt mir sehr schwer herauszufinden, welcher Betrag dass denn nun wäre..

Mein Versuch war es in einem kostenlosen Programm meine Einkommenssteuererklärung zu tätigen. Als Ergebnis bekomme ich eine Rückerstattung. Aber wo kann ich herauslesen, was denn nun mein "zu versteuerndes Einkommen" war?

Hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Viele Grüße
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: zu versteuerndes Einkommen

Beitrag von muemmel »

Schmeißen Sie das Programm weg - wenn es nicht in der Lage ist, aus Ihren Angaben das zvE zu ermitteln, muß es grottenschlecht sein... Zu Ihrer Frage: Das zvE ist Ihr Einkommen nach Abzug aller absetzbaren Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen bzw. entsprechender Pauschalen. Ein Programm, wo Sie das selbst errechnen müssen, taugt nichts.
Tileg
Beiträge: 5
Registriert: 7. Feb 2020, 18:09

Re: zu versteuerndes Einkommen

Beitrag von Tileg »

Oh, okay :)

also das heißt bei gängigen, besseren Programmen, steht das dann auch irgendwo.
Gibt es denn dafür noch andere Bezeichnungen, also für "das zu versteuernde Einkommen" ?

Also ich denke wenn ich einen Einkommenssteuerjahresausgleich mache, dann steht das bestimmt auch in diesem Bescheid drin.
Ich müsste das ebne nur sehr zeitnah das ausgerechnet bekommen, d.h. mir würde es zu lange dauern, bis der Bescheid kommt. Deswegen bin ich auf ein Programm angewiesen.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: zu versteuerndes Einkommen

Beitrag von muemmel »

Ich müsste das ebne nur sehr zeitnah das ausgerechnet bekommen Warum nehmen Sie nicht einfach ElsterFormular? Das kostet auch nichts.
Gibt es denn dafür noch andere Bezeichnungen, also für "das zu versteuernde Einkommen" ? Nein. "Steuerbrutto" gäbe es auch noch, aber das ist etwas anderes - das ist der Arbeitslohn gekürzt um steuerfreie Anteile wie etwa Nacht- oder Sonntagszuschläge.
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