Ferienwohnung Gewerbesteuer?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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dorenthe
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Ferienwohnung Gewerbesteuer?

Beitrag von dorenthe »

Hallo zusammen,
ich stehe kurz davor meiner Familie eine Ferienwohnung zu kaufen, leider ist dort noch folgende Frage zu klären:

Muss ich ein Gewerbe anmelden bzw. Gewerbesteuer zahlen?

Hintergrund:
pro Buchung muss ich eine Provision von 20% an den Vermittler der Ferienbuchung zahlen,
allerdings muss ich auch die MwSt ( MwSt aus "Miete plus Provsion ) an den Vermittler zahlen.

Der Vermittler sagt: "die MwSt. sei ein durchlaufender Posten, die ich wenn ich eine Gewerbe angemeldet habe zurückbekommen würde."


Muss ich ein Gewerbe anmelden um die MwSt zurück zu bekommen?
Falls ja kann ich die Gewerbesteuer irgendwie umgehen?

VG
taxpert
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Re: Ferienwohnung Gewerbesteuer?

Beitrag von taxpert »

dorenthe hat geschrieben:Muss ich ein Gewerbe anmelden
Nein, die Vermietung einer einzelnen FeWo sprengt im Normalfall nicht den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung. Die Einkünfte stellen daher Einkünfte aus V+V dar.
dorenthe hat geschrieben: Muss ich ein Gewerbe anmelden um die MwSt zurück zu bekommen?
Nein, auch die private Vermögensverwaltung ist grundsätzlich Umsatzsteuerpflichtig! Soweit die Umsätze jedoch weniger als 17.500 € im Jahr betragen, wird die USt nicht erhoben, §19 UStG. Im Gegenzug kann dann natürlich auch die in Rechnung gestellte USt von an SIe leistende Unternehmer, die sogenannte Vorsteuer, nicht abgezogen werden.
dorenthe hat geschrieben: ch stehe kurz davor meiner Familie eine Ferienwohnung zu kaufen,
Ich rate DRINGEND vor irgendwelchen Entscheidungen einen Steuerberater aufzusuchen! Hier drohen ggf. noch weitere Fallstricke, aber auch Gestaltungspotenzial, sowohl im Hinblick auf die USt als auch auf die ESt! Das wäre jedoch Steuerberatung, die ein Forum nicht liefern kann und vor allem nicht liefern darf, §2 StBerG.

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dorenthe
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Re: Ferienwohnung Gewerbesteuer?

Beitrag von dorenthe »

Danke dir, da mein Steuerberater untenstehendes schreibt habe ich die Frage mal hier reingestellt:



eigentlich ist die UST ja ein durchlaufender Posten. Die Umsatzsteuer bezogen auf die Provision bekommst Du ja vom Finanzamt wieder.
Eigentlich ist es nach meiner Auffassung so, dass in der Bruttoprovision die USt enthalten ist und nicht zusätzlich berechnet wird.
Deine Kosten erhöhen sich um rd. 4,75 % bezogen auf die Bruttomiete. Diese Kosten sind ebenfalls als Werbungskosten abzugsfähig.
Eine Gewerbe brauchst Du aus meiner Sicht nicht zwingend anmelden, da die Vermietung und Verpachtung grundsätzlich als Vermögensverwaltung gilt und somit keine Gewerbebetrieb vorliegt.
Das solltest Du auch, wenn möglich vermeiden, denn dann werden die Mieteinnahmen auch noch gewerbesteuerpflichtig.
Die Mieteinnahmen sind aber auf jeden Fall monatlich im Rahmen einer Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt anzumelden.
Die Vorsteuer bekommst Du unabhängig ob eine Gewerbeanmeldung vorliegt oder nicht, vom FA zurück.
taxpert
Beiträge: 790
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Re: Ferienwohnung Gewerbesteuer?

Beitrag von taxpert »

dorenthe hat geschrieben:da mein Steuerberater untenstehendes schreibt
Wenn das wirklich von einem "echten" StB kommt (was ich fast nicht glauben kann!), dann sollte man sich einen Wechsel durch den Kopf gehen lassen!
dorenthe hat geschrieben: Die Umsatzsteuer bezogen auf die Provision bekommst Du ja vom Finanzamt wieder.
dorenthe hat geschrieben: Die Vorsteuer bekommst Du unabhängig ob eine Gewerbeanmeldung vorliegt oder nicht, vom FA zurück.
Ja, aber nur, wenn Du als Kleinunternehmer auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest, also USt auf deine Umsätze an das FA abführst bzw. z.B. wegen anderer ust-pflichtiger Umsätze die Kleinunternehmerregelung gar nicht in Anspruch nehmen kannst!

Hat dein "StB" die Optionsmöglichkeit mit Dir durchgesprochen? Wie ist der Ankauf geplant? USt-pflichtig? USt-frei? Geschäftsveräußerung im Ganzen?
dorenthe hat geschrieben: Das solltest Du auch, wenn möglich vermeiden, denn dann werden die Mieteinnahmen auch noch gewerbesteuerpflichtig.
Naja, wenn das seine einzige Sorge ist... ! GewSt fällt erst ab einem Gewinn von mehr als 24.500 € an! Viel interessanter aus steuerlicher Sicht sollte doch wohl sein, dass bei gewerblichen Einkünften die Wertsteigerung der Immo steuerverhaftet ist, während bei privater Vermögensverwaltung die Immo nach 10 Jahren steuerfrei veräußert werden kann! Daneben gelten natürlich bei einer gewerblichen Tätigkeit ganz andere Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten als bei privater Vermögensverwaltung.

Kostentechnisch wäre daneben noch bei gewerblichen die Zwangsmitgliedschaft in der IHK -natürlich gegen entsprechende Gebühr!-zu erwähnen!

Hat dein "StB" mit Dir darüber geredet, dass die Art der Organisation der Vermietung Einfluss auf die Besteuerung hat (Stichworte: Eigennutzung und Leerstand)?

taxpert
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dorenthe
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Registriert: 23. Sep 2019, 15:26

Re: Ferienwohnung Gewerbesteuer?

Beitrag von dorenthe »

das kommt Original von meinem Steuerberater - leider -
Ja, aber nur, wenn Du als Kleinunternehmer auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest, also USt auf deine Umsätze an das FA abführst bzw. z.B. wegen anderer ust-pflichtiger Umsätze die Kleinunternehmerregelung gar nicht in Anspruch nehmen kannst!

Der Steuerberater hat mir erklärt es wird genauso gehandhabt wie bei meiner PV Anlage... jeden Monat USt voranmelden und am Ende des Jahres alles wieder bekommen.

Hat dein "StB" die Optionsmöglichkeit mit Dir durchgesprochen? Wie ist der Ankauf geplant? USt-pflichtig? USt-frei? Geschäftsveräußerung im Ganzen?

da fragst du mich was, das ist zu hoch für mich: ich kaufe die Wohnung ganz normal wie eine Eigentumswohnung auch...
Hat dein "StB" mit Dir darüber geredet, dass die Art der Organisation der Vermietung Einfluss auf die Besteuerung hat (Stichworte: Eigennutzung und Leerstand)?
das hat er, aber worauf möchtest du hinaus? laut Vermittlungsvertrag wird die Ferienwohnung als Ferienwohnung deklariert ganz ohne Eigennutzung
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