Besteuerung von Mehrarbeit nach Einmalzahlung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Lippe
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Registriert: 2. Jul 2022, 10:09

Besteuerung von Mehrarbeit nach Einmalzahlung

Beitrag von Lippe »

Hallo,
ich habe ein Frage zur Besteuerung von Mehrarbeit in einem Monat mit Einmalzahlung.
Im Monat Mai habe ich eine Einmalzahlung vom Arbeitgeber (Erfolgsbeteiligung) erhalten, gleichzeitig habe ich in diesem Monat eine Überschicht gemacht.
Diese wurde allerdings nicht mehr im Monat Mai in der Entgeltabrechnung aufgeführt, sondern erst in der Entgeltabrechnung Juni nachverrechnet.

Hier wurde jetzt Lohnsteuer für eine Einmalzahlung mit abgezogen. Muss ich jetzt diese Steuern bezahlen weil mein Bruttoarbeitslohn aufgrund der Mehrarbeit gestiegen ist oder hat dies andere Gründe ?

Vielen Dank für Antworten im Voraus.
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Besteuerung von Mehrarbeit nach Einmalzahlung

Beitrag von reckoner »

Hallo,

das die Mehrarbeit erst im Juni abgerechnet wurde ist imho falsch, als Einmalzahlung ebenso. Aber freu' dich doch, es ist eher besser für dich. Bei schwankendem Lohn - und Mehrarbeit ist ja ein Grund dafür - ergibt sich eine zu hohe Lohnsteuer, und zwar nicht nur ein den betreffenden Monaten, sondern insgesamt (aber bitte den letzten Absatz weiter unten beachten).

Mal grundsätzlich: Der normale Lohn wird so versteuert, als ob er das gesamte Jahr gleichbleibend wäre; so ist die Lohnsteuertabelle auch aufgebaut. Eine Einmalzahlung wird nun aber nicht einfach auf den (Monats)Lohn aufgeschlagen (das wäre u.U. deutlich zu viel), sondern indirekt auf 12 Monate aufgeteilt.
Somit soll sich eine Lohnsteuer ergeben, die in etwa der wirklichen Steuer entspricht (die man ja noch gar nicht kennt, der Lohn kann sich ja noch ändern, oder sogar ganz entfallen).

Das Ganze ist aber sowieso nur eine art Vorabberechnung. Viele Arbeitgeber müssen im Dezember einen Lohnsteuerjahresausgleich machen, und sonst läuft es über die Einkommensteuererklärung.

Stefan
Lippe
Beiträge: 2
Registriert: 2. Jul 2022, 10:09

Re: Besteuerung von Mehrarbeit nach Einmalzahlung

Beitrag von Lippe »

Vielen Dank für die schnelle Antwort :)

Ja hatte mich nur gewundert, dass von einem mittleren dreistelligen Betrag Brutto so gut wie nichts übrig bleibt.
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Besteuerung von Mehrarbeit nach Einmalzahlung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Ja hatte mich nur gewundert, dass von einem mittleren dreistelligen Betrag Brutto so gut wie nichts übrig bleibt.
Das passt aber irgendwie nicht.
Selbst bei Abrechnung als Lohn würde viel übrig bleiben (in der Regel mehr als die Hälfte), und bei Abrechnung als Einmalzahlung noch mehr.

Immer bedenken: Brutto und Steuerbrutto ist nicht das Gleiche, die Sozialversicherungen werden immer noch zusätzlich abgezogen (ich hoffe du verstehst was ich meine).

Stefan
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