Hallo an alle,
ich habe soeben meinen Steuerbescheid für 2017 erhalten und war entsetzt, dass in der Zeile „bereits getilgt“ 0€ stand.
Denn ich hatte mit dem Bescheid über die Vorauszahlungen im Jahr 2017 in jedem Quartal 668 € an Vorauszahlungen überwiesen. Könnte es damit zusammen hängen, dass ich (erst seit diesem Bescheid!) nach dem Tod meines Mannes eine neue Steuernummer bekommen habe, und das Finanzamt das deshalb übersehen hat? Im Bescheid über die Vorauszahlungen stand nämlich noch die alte Steuernummer, die ich dementsprechend auch als Verwendungszweck in der Überweisung angegeben habe.
Wie soll ich nun vorgehen? Erstmal ein Anruf beim Finanzamt oder gleich Widerspruch einlegen? Hat jemand schon einmal solche Erfahrungen gemacht?
Vielen lieben Dank für alle Antworten!
Lissi
Vorauszahlungen nicht berücksichtigt
Re: Vorauszahlungen nicht berücksichtigt
Keine Panik, Sie haben das schon richtig erkannt - da ist bei der Umspeicherung der Daten auf die neue Steuernummer etwas schiefgegangen/schludrig gearbeitet worden.
Rufen Sie erst mal an, aber behalten sie die Fälligkeit im Auge - wenn da nicht schnell genug der geänderte Bescheid kommt, können Sie immer noch EINspruch (nicht Widerspruch, strenggenommen) erheben - dann aber auch Aussetzung der Vollziehung beantragen, der Einspruch allein ändert nichts an der Fälligkeit. Die AdV sollten Sie auch gleich im Telefonat verlangen, um eine Abbuchung bzw. Mahnung und damit zusätzlichen Ärger bzw. Aufwand abzuwenden.
Rufen Sie erst mal an, aber behalten sie die Fälligkeit im Auge - wenn da nicht schnell genug der geänderte Bescheid kommt, können Sie immer noch EINspruch (nicht Widerspruch, strenggenommen) erheben - dann aber auch Aussetzung der Vollziehung beantragen, der Einspruch allein ändert nichts an der Fälligkeit. Die AdV sollten Sie auch gleich im Telefonat verlangen, um eine Abbuchung bzw. Mahnung und damit zusätzlichen Ärger bzw. Aufwand abzuwenden.
Re: Vorauszahlungen nicht berücksichtigt
Hallo Severina,
ich wollte Ihnen für Ihre Antwort danken, vor allem für den Tipp mit der Aussetzung der Vorauszahlung, da wäre ich nie drauf gekommen. Stellen Sie sich vor, neben alldem haben die auch noch vergessen, mich für 2017 (also dem 1. Jahr nach der Verwitwung) in die Steuerklasse 3 einzustufen. Zum Glück hat sich das alles jetzt geklärt.
Liebe Grüße
Lissi
ich wollte Ihnen für Ihre Antwort danken, vor allem für den Tipp mit der Aussetzung der Vorauszahlung, da wäre ich nie drauf gekommen. Stellen Sie sich vor, neben alldem haben die auch noch vergessen, mich für 2017 (also dem 1. Jahr nach der Verwitwung) in die Steuerklasse 3 einzustufen. Zum Glück hat sich das alles jetzt geklärt.
Liebe Grüße
Lissi
Re: Vorauszahlungen nicht berücksichtigt
Gern geschehen!