Guten Abend,
habe gerade meinen Steuerbescheid 17 erhalten und schaue recht ratlos rein.
Ich bin Leiharbeiter, mein Arbeitgeber residiert in 04XXX Leipzig. Vom 01.01.17-15.02.17 habe ich in Riesa (Entfernung einfach 100 km) gearbeitet, oft 10 Stunden pro Tag und bin danach nach Hause gefahren, morgens wieder dorthin.
Vom 20.02.17 bis 31.12.2017 arbeitete ich dann in Gera (Entfernung einfache Fahrt 85 km), ebenfalls oft mehr als 8 Stunden pro Tag. Auch hier fuhr ich täglich wieder nach Hause.
Das FA sieht die Tätigkeiten als normale Fahrten zur Arbeitsstätte und berechnet mir nur die jeweilige einfache (Hin-) fahrt zur Arbeitsstätte. Die Kosten der Verpflegung werden komplett ignoriert (bei Tagen mit mehr als 8 Arbeitsstunden).
Ist das so in Ordnung ??? Wenn nicht, wie kann ich im Widerspruch argumentieren?
Einsatzwechseltätigkeit
Re: Einsatzwechseltätigkeit
Ist das so in Ordnung ??? Nein.
Wenn nicht, wie kann ich im Widerspruch argumentieren? Na, damit, daß Sie weder in Riesa noch in Gera Ihre 1. Tätigkeitsstätte hatten.
Die Kosten der Verpflegung werden komplett ignoriert (bei Tagen mit mehr als 8 Arbeitsstunden). Da geht es nicht um Arbeitsstunden, sondern um die Abwesenheit von Ihrer Wohnung. Auch wenn Sie nur 7 h arbeiten, aber dafür z. B. von 7 bis 17 Uhr außer Haus waren, stehen Ihnen für die ersten 3 Monate Verpflegungsmehraufwendungen zu.
Hier noch ein Link zu beiden Themen: https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/zeitarbeit-und-leiharbeit-diese-kosten-koennen-sie-absetzen.html
Wenn nicht, wie kann ich im Widerspruch argumentieren? Na, damit, daß Sie weder in Riesa noch in Gera Ihre 1. Tätigkeitsstätte hatten.
Die Kosten der Verpflegung werden komplett ignoriert (bei Tagen mit mehr als 8 Arbeitsstunden). Da geht es nicht um Arbeitsstunden, sondern um die Abwesenheit von Ihrer Wohnung. Auch wenn Sie nur 7 h arbeiten, aber dafür z. B. von 7 bis 17 Uhr außer Haus waren, stehen Ihnen für die ersten 3 Monate Verpflegungsmehraufwendungen zu.
Hier noch ein Link zu beiden Themen: https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/zeitarbeit-und-leiharbeit-diese-kosten-koennen-sie-absetzen.html