Hallo liebes Forum,
da ich seit Beginn des Jahres eine Produktionstätigkeit mit einem Verdienst von ungefähr 2000 Euro brutto pro Monat ausgeübt habe, die ich bis Ende Juli dieses Jahres ausgeübt und auch mit Steuerklasse 1 versteuert habe - aber Anfang September eine Ausbildung (Erstausbildung) mit einem Verdienst von 800 Euro Brutto pro Monat im ersten Lehrjahr beginne stellt sich mir folgende Frage: Wie muss ich die Ausbildungsvergütung dann versteuern? Spielt mein Verdienst aus der Produktionstätigkeit hier eine Rolle und wirkt er sich auf die Versteuerung meiner Ausbildungsvergütung aus?
Liebe Grüße
Lea
Ausbildungsgehalt versteuern - lange Ferienarbeit vor Ausbildungsbeginn
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Re: Ausbildungsgehalt versteuern - lange Ferienarbeit vor Ausbildungsbeginn
die Ausbildungsvergütung versteuert der Arbeitgeber über Steuerklasse 1, denn die ehemalige Tätigkeit wird ja nicht weiter ausgeübt.
Anfang 2018 machen Sie dann eine Einkommensteuererklärung 2017 und werden eine Steuererstattung erhalten, da erst hohes Gehalt, dann niedriges!
Lia
Anfang 2018 machen Sie dann eine Einkommensteuererklärung 2017 und werden eine Steuererstattung erhalten, da erst hohes Gehalt, dann niedriges!
Lia
Re: Ausbildungsgehalt versteuern - lange Ferienarbeit vor Ausbildungsbeginn
die Ausbildungsvergütung versteuert der Arbeitgeber über Steuerklasse 1 Und das heißt konkret: Es werden dann keine Steuern von der Vergütung abgezogen, weil die einfach zu niedrig dafür ist.
und werden eine Steuererstattung erhalten, da erst hohes Gehalt, dann niedriges! Exakt - schon ohne Angabe von Werbungskosten, Sonderausgaben etc. sollte es da so 600 Euro geben (Rechnung ohne Kirchensteuer - mit ist es noch mehr).
und werden eine Steuererstattung erhalten, da erst hohes Gehalt, dann niedriges! Exakt - schon ohne Angabe von Werbungskosten, Sonderausgaben etc. sollte es da so 600 Euro geben (Rechnung ohne Kirchensteuer - mit ist es noch mehr).