Doppelte Km bei Kundeneinsatz
Doppelte Km bei Kundeneinsatz
Hallo liebes Forum....
...ich bin DerPue und neu hier
Ich habe da mal eine Frage zu meiner Einkommenssteuererklärung.
Hintergrund:
Ich war im vergangenen Jahr bei einem Kunden meines Arbeitgebers eingesetzt. In den vergangenen Jahren habe ich (mit Bescheinigung meines Arbeitgebers) bei Kundeneinsätzen immer doppelte Km als Werbungskosten abgesetzt.
In diesem Jahr wurden die Km nicht mehr angerechnet, sondern nur noch die einfache Entfernung. (Beschinigung meines Arbeitgebers war als Anlage der Steuerklärung enthalten)
Nun habe ich Einspruch eingelegt und dieser wurde abgelehnt.
Jetzt ist die Frage ob dies zulässig ist? - Ich bin zwar das komplette Jahr an zwei Standorten des Kunden eingesetzt, jedoch zum einen in einem Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis (Hierrüber habe ich keine Bescheinigung, da es der Vertrag zwischen Kunde und Arbeitgeber war), zum anderen hat mein Arbeitgeber keine eigenen Räume an den Örtlichkeiten wo ich tätig war.
Was kann ich tun, damit die doppelten Km wieder angerechnet werden?
Ich verstehe dies als Auswärtstätigkeit, da ich nicht in den Tätigkeitsstätten meines Arbeitgebers gearbeitet habe. Ist zudem noch der Verpflegungsmehraufwand von mehr als 8 Std am Tag hinzuzurechnen?
Ich hoffe ich habe mein Anliegen iwie verständlich erklärt
Ich möchte gegen meinem abgelehnten Einspruch vorgehen, da ich mich hier im Recht sehe....
Danke vielmals im voraus für Eure Antworten, ich bin derzeit etwas Ratlos
Viele Grüße
Euer Pue
...ich bin DerPue und neu hier
Ich habe da mal eine Frage zu meiner Einkommenssteuererklärung.
Hintergrund:
Ich war im vergangenen Jahr bei einem Kunden meines Arbeitgebers eingesetzt. In den vergangenen Jahren habe ich (mit Bescheinigung meines Arbeitgebers) bei Kundeneinsätzen immer doppelte Km als Werbungskosten abgesetzt.
In diesem Jahr wurden die Km nicht mehr angerechnet, sondern nur noch die einfache Entfernung. (Beschinigung meines Arbeitgebers war als Anlage der Steuerklärung enthalten)
Nun habe ich Einspruch eingelegt und dieser wurde abgelehnt.
Jetzt ist die Frage ob dies zulässig ist? - Ich bin zwar das komplette Jahr an zwei Standorten des Kunden eingesetzt, jedoch zum einen in einem Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis (Hierrüber habe ich keine Bescheinigung, da es der Vertrag zwischen Kunde und Arbeitgeber war), zum anderen hat mein Arbeitgeber keine eigenen Räume an den Örtlichkeiten wo ich tätig war.
Was kann ich tun, damit die doppelten Km wieder angerechnet werden?
Ich verstehe dies als Auswärtstätigkeit, da ich nicht in den Tätigkeitsstätten meines Arbeitgebers gearbeitet habe. Ist zudem noch der Verpflegungsmehraufwand von mehr als 8 Std am Tag hinzuzurechnen?
Ich hoffe ich habe mein Anliegen iwie verständlich erklärt
Ich möchte gegen meinem abgelehnten Einspruch vorgehen, da ich mich hier im Recht sehe....
Danke vielmals im voraus für Eure Antworten, ich bin derzeit etwas Ratlos
Viele Grüße
Euer Pue
Re: Doppelte Km bei Kundeneinsatz
Nach §9 Abs.4 EStG könnte die Tätigkeit beim Kunden zur ersten Tätigkeitsstätte geworden sein, wenn die Kriterien entsprechend erfüllt sind.
Re: Doppelte Km bei Kundeneinsatz
Hallo StephanM,
Danke für Deine Antwort. Habe mir den Absatz 4 nun ein paar mal durch gelesen. Leider ist für mich nicht ersichtlich welche Kriterien dafür erfüllt sein müssen. Könntest Du mir das vllt. erklären?
Danke
Danke für Deine Antwort. Habe mir den Absatz 4 nun ein paar mal durch gelesen. Leider ist für mich nicht ersichtlich welche Kriterien dafür erfüllt sein müssen. Könntest Du mir das vllt. erklären?
Danke
Re: Doppelte Km bei Kundeneinsatz
Erste Tätigkeitsstätte =
ortsfeste betriebliche Einrichtung von . . . . Arbeitgeber / verbundenen Unternehmen / vom Arbeitgeber bestimmten Dritten
dauerhafte Zugordnung
Hat Ihr Arbeitgeber sie der betrieblichen Einrichtung des Kunden zugeordnet?
Ist die Zuordnung dauerhaft, also gem. Satz 3 . . . . unbefristet / Dauer des Dienstverhältnisses / über 48 Monate?
Bei Einer Einspruchsentscheidung muss im Übrigen in der Begründung aufgeführt sein, warum der Arbeitsort als erste Tätigkeitsstätte angesehen wird. Was schreibt der Bearbeiter vom Amt den als Begründung?
ortsfeste betriebliche Einrichtung von . . . . Arbeitgeber / verbundenen Unternehmen / vom Arbeitgeber bestimmten Dritten
dauerhafte Zugordnung
Hat Ihr Arbeitgeber sie der betrieblichen Einrichtung des Kunden zugeordnet?
Ist die Zuordnung dauerhaft, also gem. Satz 3 . . . . unbefristet / Dauer des Dienstverhältnisses / über 48 Monate?
Bei Einer Einspruchsentscheidung muss im Übrigen in der Begründung aufgeführt sein, warum der Arbeitsort als erste Tätigkeitsstätte angesehen wird. Was schreibt der Bearbeiter vom Amt den als Begründung?
Re: Doppelte Km bei Kundeneinsatz
Hi StephanM...
in dem Steuerbescheid steht:
Verpflegungsmehraufwendungen können nur bei einer Abwesenheit von "mehr als 8 Stunden"gewährt werden. Aus der eingereichten Arbeitgeberebescheinigung geht wedere hervor an wievielen Tagen der Sachverhalt zutrifft, noch sind die insgesamt tatsächlichen Arbeitstage erkennbar. Desweiteren wurden keine wechselnden Einsatzorte aufgeführt oder Stundennachweise angefügt.
Bei den Aufwendungen von Reisekosten ist kein pauschaler Abzug gegeben. Die Verpflegungsmehraufwendungen bleiben daher unberücksichtig.
NAch den Feststellungen des Finanzamtes beträgt die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Einsatzort 1 (Städtenamen habe ich geändert) nicht mehr 68km und Einsatzort 2 nicht mehr als 19km.
.... Ich habe die Einsatzorte mit Hin- und Rückfahrt angegeben, sowie beträgt meine Arbetiszeit 40 Std/Woche, d.h. ich habe jeden Tag mind. 8 Std.
Wie kann ich das nun geltend machen?
Danke und viele Grüße
DerPue
in dem Steuerbescheid steht:
Verpflegungsmehraufwendungen können nur bei einer Abwesenheit von "mehr als 8 Stunden"gewährt werden. Aus der eingereichten Arbeitgeberebescheinigung geht wedere hervor an wievielen Tagen der Sachverhalt zutrifft, noch sind die insgesamt tatsächlichen Arbeitstage erkennbar. Desweiteren wurden keine wechselnden Einsatzorte aufgeführt oder Stundennachweise angefügt.
Bei den Aufwendungen von Reisekosten ist kein pauschaler Abzug gegeben. Die Verpflegungsmehraufwendungen bleiben daher unberücksichtig.
NAch den Feststellungen des Finanzamtes beträgt die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Einsatzort 1 (Städtenamen habe ich geändert) nicht mehr 68km und Einsatzort 2 nicht mehr als 19km.
.... Ich habe die Einsatzorte mit Hin- und Rückfahrt angegeben, sowie beträgt meine Arbetiszeit 40 Std/Woche, d.h. ich habe jeden Tag mind. 8 Std.
Wie kann ich das nun geltend machen?
Danke und viele Grüße
DerPue
Re: Doppelte Km bei Kundeneinsatz
Zuerst ist festzustellen, ob die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wurde oder es sich um Reisekosten handelt.
Nur bei Reisekosten stehen einem die Verpflegungsmehraufwendungen zu und das auch nur für die ersten drei Monate für den selben Arbeitsort.
Ist es nun ein Steuerbescheid oder eine Einspruchsentscheidung? In Ihrem ersten Beitrag haben Sie etwas von einem abgelehnten Einspruch geschrieben.
Zu meine Frage zu der Zuordnung durch den Arbeitgeber haben sie sich bisher nicht geäußert.
Nach der Begründung im Bescheid ist anscheinend die Bescheinigung unzureichend um damit Ihre Aufwendungen zu belegen.
Nur bei Reisekosten stehen einem die Verpflegungsmehraufwendungen zu und das auch nur für die ersten drei Monate für den selben Arbeitsort.
Ist es nun ein Steuerbescheid oder eine Einspruchsentscheidung? In Ihrem ersten Beitrag haben Sie etwas von einem abgelehnten Einspruch geschrieben.
Zu meine Frage zu der Zuordnung durch den Arbeitgeber haben sie sich bisher nicht geäußert.
Nach der Begründung im Bescheid ist anscheinend die Bescheinigung unzureichend um damit Ihre Aufwendungen zu belegen.
Re: Doppelte Km bei Kundeneinsatz
Das war in dem Steuerbescheid...
In dem Einspruch steht lediglich :
"Zur Begründung verweise ich auf die Erläuterung im Steuerbescheid."
Was meinst Du mit:
Hat Ihr Arbeitgeber sie der betrieblichen Einrichtung des Kunden zugeordnet?
Ich war über einen ANÜ Vertrag bei dem Kunden eingesetzt.
Müsste ich dann im Prinzip ein Schreiben aufsetzen in diesem angegeben wird wann ich wo gewesen bin und wieviele Stunden ich dort geleistet habe?
In dem Einspruch steht lediglich :
"Zur Begründung verweise ich auf die Erläuterung im Steuerbescheid."
Was meinst Du mit:
Hat Ihr Arbeitgeber sie der betrieblichen Einrichtung des Kunden zugeordnet?
Ich war über einen ANÜ Vertrag bei dem Kunden eingesetzt.
Müsste ich dann im Prinzip ein Schreiben aufsetzen in diesem angegeben wird wann ich wo gewesen bin und wieviele Stunden ich dort geleistet habe?
Re: Doppelte Km bei Kundeneinsatz
Dann ist der beim überlassenen Arbeitgeber zugeordnete Arbeitsort die erste Tätigkeitsstätte, denn
es ist eine ortsfeste betriebliche Einrichtung eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft (unbefristet für die Dauer des Dienstverhältnisses) zugeordnet ist.
es ist eine ortsfeste betriebliche Einrichtung eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft (unbefristet für die Dauer des Dienstverhältnisses) zugeordnet ist.