Auszahlung Resturlaub

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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hana79
Beiträge: 2
Registriert: 20. Jan 2017, 14:25

Auszahlung Resturlaub

Beitrag von hana79 »

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir helfen. Im Netz finde ich leider nirgendwo eine konkrete Antwort.

Ich war von 2013 bis zum 31.12.2016 in einem Unternehmen beschäftigt. Im August wurde ich krank und bezog nach 6 Wochen Krankengeld. D. h. der Betrieb bis einschl. Ende September mein Gehalt. Da sich meine Krankheit bis heute hinzieht hatte ich keine Gelegenheit meinen Resturlaub (8 Tage) zu nehmen. Dieser wurde mir nun ausbezahlt, aber ich bin nicht sicher, ob bei der Berechnung alles stimmt.

Folgendes wurde berechnet:

Mein Festgehalt betrug 2.250,00 EUR. Als pauschale Arbeitstage hat der Betrieb 21,5 Tage angesetzt.

2.250 / 21,5 x 8= 837,20 EUR. Hiermit bin ich soweit einverstanden. Allerdings werden mir nun hiervon auch Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen. Wenn ich die Daten in einen online Brutto/Nettorechner wird mir jedes Mal ein höherer Nettobetrag angezeigt, als der, den der Betrieb ausgerechnet hat. Der Onlinerechner zieht Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nicht ab. Wer liegt jetzt falsch?

Es wäre toll, wenn mir jemand Klarheit verschaffen könnte.

Vielen Dank vorab.

LG
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Auszahlung Resturlaub

Beitrag von muemmel »

Der Onlinerechner zieht Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nicht ab. Na, da haben wir doch schon den Fehler...
hana79
Beiträge: 2
Registriert: 20. Jan 2017, 14:25

Re: Auszahlung Resturlaub

Beitrag von hana79 »

Aber ist es denn nicht so, dass man sich bis 850 eur brutto in der Gleitzone befindet und somit gar keine Steuer anfällt? Hinzu kommt ja auch, dass es sich um eine reine Urlaubsabgeltung handelt. Fällt dass nicht unter Einmalzahlung, so dass auch die Sozialversicherungsbeiträge geringer sind. Ich meine ich hätte sowas schonmal gehört.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Auszahlung Resturlaub

Beitrag von muemmel »

Aber ist es denn nicht so, dass man sich bis 850 eur brutto in der Gleitzone befindet und somit gar keine Steuer anfällt? Nö, und zwar schon deshalb nicht, weil die Gleitzone überhaupt nichts mit Steuern zu tun hat.
Fällt dass nicht unter Einmalzahlung, so dass auch die Sozialversicherungsbeiträge geringer sind. Ich meine ich hätte sowas schonmal gehört. Da haben Sie was Falsches gehört.
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