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Gewinnbeteiligung

Verfasst: 13. Aug 2019, 23:53
von Jedi
Angenommen werden soll folgendes Szenario:
Ich arbeite als Angestellter in einem Friseursalon. Ende des Jahres wird eine Gewinnbeteiligung prozentual vom Jahres Gewinn ausgezahlt. Den ausgeschütteten Betrag muss ich als Einkommen versteuern.

Nächstes Jahr möchte ich mich selbstständig machen. Daher frage ich mich, ob es möglich wäre, anstatt der Ausschüttung zB Friseurstühle o.ä. für den eigenen Laden im gleichen Wert vom jetzigen Arbeitgeber gekauft zu kriegen.
Der Arbeitgeber könnte diese Investitionen abschreiben und spart dadurch Steuern und ich müsste auf den Wert der Ausschüttung keine Einkommensteuer zahlen.

Wer so ein Szenario rechtens?
Vielen Dank

Re: Gewinnbeteiligung

Verfasst: 14. Aug 2019, 08:31
von taxpert
Jedi hat geschrieben:Wer so ein Szenario rechtens?
Ja natürlich, nur ...
Jedi hat geschrieben: und ich müsste auf den Wert der Ausschüttung keine Einkommensteuer zahlen.
... für die Steuer ist es vollkommen egal, ob die Gewinnbeteiligung nun in Geld oder Sachwerten ausbezahlt wird!

taxpert

Re: Gewinnbeteiligung

Verfasst: 14. Aug 2019, 11:11
von Jedi
Hallo taxpert,

vielen Dank für die schnelle Einschätzung.
Es nicht als Gewinnbeteiligung zu deklarieren ist dann wohl nicht rechtens oder?
Den Blumenstrauß, den ich zum Abschied kriege, versteuere ich ja auch nicht.
Und dann ist es halt kein Blumenstrauß, sondern ein paar Stühle oder was auch immer.

Vielen Dank

Re: Gewinnbeteiligung

Verfasst: 14. Aug 2019, 12:01
von taxpert
Jedi hat geschrieben: Es nicht als Gewinnbeteiligung zu deklarieren ist dann wohl nicht rechtens oder?
Ihr könnt das auch Erbsenpüree oder GeklghnHR996mhst nennen und statt in Geld in Friseurstühlen, totem Fisch oder Mondgestein auszahlen, das ist alles dir und deinem (ehemaligen) Arbeitgeber überlassen! Es ändert aber alles nichts daran, dass es sich um Arbeitslohn handelt, §8 Abs.1 Satz 1 EStG, §2 LStDV, der zu versteuern ist!
Jedi hat geschrieben: Den Blumenstrauß, den ich zum Abschied kriege, versteuere ich ja auch nicht.
Weil der halt nicht zum Arbeitslohn gehört, R19.6 LStR!

taxpert