Angenommen werden soll folgendes Szenario:
Ich arbeite als Angestellter in einem Friseursalon. Ende des Jahres wird eine Gewinnbeteiligung prozentual vom Jahres Gewinn ausgezahlt. Den ausgeschütteten Betrag muss ich als Einkommen versteuern.
Nächstes Jahr möchte ich mich selbstständig machen. Daher frage ich mich, ob es möglich wäre, anstatt der Ausschüttung zB Friseurstühle o.ä. für den eigenen Laden im gleichen Wert vom jetzigen Arbeitgeber gekauft zu kriegen.
Der Arbeitgeber könnte diese Investitionen abschreiben und spart dadurch Steuern und ich müsste auf den Wert der Ausschüttung keine Einkommensteuer zahlen.
Wer so ein Szenario rechtens?
Vielen Dank
Gewinnbeteiligung
Re: Gewinnbeteiligung
Ja natürlich, nur ...Jedi hat geschrieben:Wer so ein Szenario rechtens?
... für die Steuer ist es vollkommen egal, ob die Gewinnbeteiligung nun in Geld oder Sachwerten ausbezahlt wird!Jedi hat geschrieben: und ich müsste auf den Wert der Ausschüttung keine Einkommensteuer zahlen.
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Gewinnbeteiligung
Hallo taxpert,
vielen Dank für die schnelle Einschätzung.
Es nicht als Gewinnbeteiligung zu deklarieren ist dann wohl nicht rechtens oder?
Den Blumenstrauß, den ich zum Abschied kriege, versteuere ich ja auch nicht.
Und dann ist es halt kein Blumenstrauß, sondern ein paar Stühle oder was auch immer.
Vielen Dank
vielen Dank für die schnelle Einschätzung.
Es nicht als Gewinnbeteiligung zu deklarieren ist dann wohl nicht rechtens oder?
Den Blumenstrauß, den ich zum Abschied kriege, versteuere ich ja auch nicht.
Und dann ist es halt kein Blumenstrauß, sondern ein paar Stühle oder was auch immer.
Vielen Dank
Re: Gewinnbeteiligung
Ihr könnt das auch Erbsenpüree oder GeklghnHR996mhst nennen und statt in Geld in Friseurstühlen, totem Fisch oder Mondgestein auszahlen, das ist alles dir und deinem (ehemaligen) Arbeitgeber überlassen! Es ändert aber alles nichts daran, dass es sich um Arbeitslohn handelt, §8 Abs.1 Satz 1 EStG, §2 LStDV, der zu versteuern ist!Jedi hat geschrieben: Es nicht als Gewinnbeteiligung zu deklarieren ist dann wohl nicht rechtens oder?
Weil der halt nicht zum Arbeitslohn gehört, R19.6 LStR!Jedi hat geschrieben: Den Blumenstrauß, den ich zum Abschied kriege, versteuere ich ja auch nicht.
taxpert
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