Gewinn Freiberufliche Tätigkeit in Anlage S korrekt angeben
Verfasst: 8. Apr 2019, 21:47
Guten Tag,
ich komme leider nicht ganz weiter beim ausfüllen der Anlage S.
Das Feld "Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit" bereitet mir Schwierigkeiten.
Ich habe bereits die EÜR für meine freiberufliche Tätigkeit erstellt.
Daraus ergeben sich zwei Zahlen: Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust 1500€ (Zeile 85). Dieses Geld habe ich jedoch in meiner Firma gelassen, da ich es in 2019 weiter einsetzen möchte.
Ferner habe ich Zeile 91/92 mit Privatentnahmen (ca. 500€) und Privateinlagen (100€).
Muss ich nun als Gewinn in der Anlage S die Differenz aus Entnahme/Einlage angeben (400€) oder den errechneten Gewinn aus der EÜR (1500€)? Die Formulierung der Formulare lässt zwar auf die 1500€ schließen, mir erschließt sich jedoch nicht warum ich Lohnsteuer auf Gewinne zahlen muss, die weiter in meiner Firma bleiben und eben nicht per Privatentnahme entnommen wurde.
Wer weiß hier rat?
ich komme leider nicht ganz weiter beim ausfüllen der Anlage S.
Das Feld "Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit" bereitet mir Schwierigkeiten.
Ich habe bereits die EÜR für meine freiberufliche Tätigkeit erstellt.
Daraus ergeben sich zwei Zahlen: Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust 1500€ (Zeile 85). Dieses Geld habe ich jedoch in meiner Firma gelassen, da ich es in 2019 weiter einsetzen möchte.
Ferner habe ich Zeile 91/92 mit Privatentnahmen (ca. 500€) und Privateinlagen (100€).
Muss ich nun als Gewinn in der Anlage S die Differenz aus Entnahme/Einlage angeben (400€) oder den errechneten Gewinn aus der EÜR (1500€)? Die Formulierung der Formulare lässt zwar auf die 1500€ schließen, mir erschließt sich jedoch nicht warum ich Lohnsteuer auf Gewinne zahlen muss, die weiter in meiner Firma bleiben und eben nicht per Privatentnahme entnommen wurde.
Wer weiß hier rat?