Steuererklärungsaufforderung trotz geringfügiger Einnahmen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Horst123
Beiträge: 1
Registriert: 25. Feb 2019, 20:12

Steuererklärungsaufforderung trotz geringfügiger Einnahmen

Beitrag von Horst123 »

Hallo zusammen,

ich habe vor mitlerweile schon fast 2 Jahren, auf bitte der Familie für die ich im Haushalt arbeit, Gewerbe angemeldet. Der Familie habe ich daraufhin auch immer nach dem Arbeitstag eine Rechnung zukommen lassen.
Mein Einkommen durch diese Beschäftigung lag nie über 400 € im Monat und würde die Grenze, ab der eine Steuererklärung verpflichtend wäre, auf keinen Fall überschreiten.

Trotz dessen habe ich vom Finanzamt einen Brief bekommen, mit der Aufforderung eine Steuererklärung einzureichen oder zu begründen, wieso dies nicht nötig sei.
Nachdem ich diese Begründung abgeschickt habe, kam erneut Post mit der Aufforderung der Abgabe einer Steuererklärung und geschätzten Einnahmen, welche eine Steuerabgabesumme von 0 € ergaben.

Meine Frage nun, da ich ja scheinbar gezwungen bin eine Steuererklärung abzugeben, was muss ich alles zusätzlich für Dokumente einreichen?
Alle Dokumente, welche ich im Internet finde, sei es Riester-Rente usw. habe ich nicht. Mir bleibt also quasi nichts als meine Daten anzugeben und ansonsten nichts einzureichen...?

Ich bin mit der Situation ziemlich überfordert, da ich noch nie eine Steuererklärung machen musste. Hauptberuflich bin ich derzeit Student.


Vielen Dank schonmal und viele Grüße!
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Steuererklärungsaufforderung trotz geringfügiger Einnahmen

Beitrag von Severina »

Zunächst mal würde ich anrufen und nachfragen, wieso ihre Begründung nicht ausreicht. Wenn dann immer noch auf eine Erklärung bestanden wird, erstellen Sie eine Einnahme-Überschuss- Rechnung (Summe der Einnahmen errechnen - dabei Zuflussprinzip beachten, dann Kosten nach Arten zusammenrechnen (z.B. Fahrtkosten, Werkzeuge, Verbrauchsmaterial)), die Differenz ist der Gewinn, den tragen Sie in die Anlage G ein, Anlage EÜR muss auch ausgefüllt werden. Dazu Mantelbogen und Anlage Vorsorgeaufwand. Ggf. Kosten des Studiums in Anlage N (googeln Sie mal nach Verlustvortrag Studenten).

Ich gehe mal davon aus, dass Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen. Wenn doch, dann müssen Sie diese USt an das Finanzamt abführen.

Was für Einnahmen wurden denn da geschätzt - und das wird doch wohl nicht im selben Schriftstück wie die Aufforderung geschehen sein? Haben Sie einen geschätzten Steuerbescheid erhalten?

Und mit Verlaub - was haben Sie denn geglaubt, was passiert, wenn man einen Gewerbebetrieb anmeldet? Sowas macht man doch nicht, weil irgendwer das will, ohne sich ein Mindestmaß an Informationen zu beschaffen.

Natürlich werden Sie zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert, soll das Finanzamt raten,wieviel Sie einnehmen?

Und: Sie haben nur einen "Kunden"? Da stellt sich die Frage nach Scheinselbständigkeit... http://www.scheinselbstaendigkeit.de/lexikon/reinigungskraft
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