EK a.Gewerbebetrieb (Verrechnung)

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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hr3
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EK a.Gewerbebetrieb (Verrechnung)

Beitrag von hr3 »

Hallo,
das FA hat am 28.11.2018 für 2006 (aufgrund eines noch offenen Einspruchs) die Einkünfte aus einer Beteiligung zu unseren Gunsten von 308€ auf 190€ korrigiert. Da jedoch tatsächlich ein Verlust von 190€ richtig gewesen wäre, habe ich erneut Einspruch eingelegt, wegen der immer noch fehlenden 380€. Daraufhin hat das FA erkannt, dass für eine weitere Beteiligung eine Korrektur vom 26.03.13 von 112€ auf 802€ noch nicht berücksichtigt wurde, die zu meinen Ungunsten aufgrund der Festsetzungsverjährung nicht mehr möglich ist.
Den zweiten Fall akzeptiere ich gerne, würde jedoch den ersten losgelöst davon sehen wollen.
Darf das FA diese beiden Dinge miteinander veknüpfen, zumal der Bescheid vom 28.11. ja nur aufgrund der Tatsache falsch ist, dass hier das Vorzeichen seitens des FA nicht korrekt behandelt wurde.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: EK a.Gewerbebetrieb (Verrechnung)

Beitrag von taxpert »

hr3 hat geschrieben: Darf das FA diese beiden Dinge miteinander veknüpfen, zumal der Bescheid vom 28.11. ja nur aufgrund der Tatsache falsch ist, dass hier das Vorzeichen seitens des FA nicht korrekt behandelt wurde.
Ja, §177 Abs.2 AO.

taxpert
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taxpert
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Re: EK a.Gewerbebetrieb (Verrechnung)

Beitrag von taxpert »

hr3 hat geschrieben: Darf das FA diese beiden Dinge miteinander veknüpfen, zumal der Bescheid vom 28.11. ja nur aufgrund der Tatsache falsch ist, dass hier das Vorzeichen seitens des FA nicht korrekt behandelt wurde.
Ja, §177 Abs.2 AO.

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