Beratungsbefugnis des Lohnsteuerhilfevereins für Nachhilfelehrer
Verfasst: 19. Dez 2018, 23:37
Wir haben folgendes Problem:
Ich bin Beamtin, mein Mann hat als Nachhilfelehrer bei der Schülerhilfe ein Honorar von 2.469,33 € im Kalenderjahr verdient. Ich bin seit einigen Jahren im Lohnsteuerhilfeverein und befürchte jetzt, dass der Verein jetzt wegen der selbständigen Tätigkeit meines Mannes die Lohnsteuererklärung (2017) nicht machen darf.
1. Liege ich da richtig?
2. Könnte man das vielleicht notfalls splitten: Lohnsteuerhilfeverein macht meine komplizierte Erklärung und mein Mann ergänzt diese mit der Einnahmen-Überschussrechnung?
Ich bin Beamtin, mein Mann hat als Nachhilfelehrer bei der Schülerhilfe ein Honorar von 2.469,33 € im Kalenderjahr verdient. Ich bin seit einigen Jahren im Lohnsteuerhilfeverein und befürchte jetzt, dass der Verein jetzt wegen der selbständigen Tätigkeit meines Mannes die Lohnsteuererklärung (2017) nicht machen darf.
1. Liege ich da richtig?
2. Könnte man das vielleicht notfalls splitten: Lohnsteuerhilfeverein macht meine komplizierte Erklärung und mein Mann ergänzt diese mit der Einnahmen-Überschussrechnung?