KG Beteiligung an GmbH - Eink. a. Gewerbebetrieb?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
senjaudi
Beiträge: 19
Registriert: 19. Nov 2017, 16:52

KG Beteiligung an GmbH - Eink. a. Gewerbebetrieb?

Beitrag von senjaudi »

Eine KG ist an einer GmbH zu 60% beteiligt. (Alle Gesellschafter der KG sind natürliche Personen).
Die GmbH schüttet 200.000€ aus.

Also erzielt die GmbH Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. §15 EStG in Höhe von 120.000€.
Bloß um welchen Absatz handelt es sich hier? Um §15 (1) Nr.2? EStG oder §15 (2)?

Von den 120.000€ sind gem. §3 Nr. 40 EStG 40% steuerfrei.
Warum greift hier nicht §8b (1) KStG. Eine Körperschaft (KG) ist an einer anderen Körperschaft (GmbH) beteiligt. :?:

Danke. :geek:
SteuerHeinz
Beiträge: 136
Registriert: 18. Okt 2014, 14:40

Re: KG Beteiligung an GmbH - Eink. a. Gewerbebetrieb?

Beitrag von SteuerHeinz »

Die Frage ist ein wenig wirr geschrieben.

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist mit 60% an der GmbH beteiligt. Die Einkünfte der GmbH sind gem. §8 Abs. 2 KStG immer Einkünfte aus Gewerbebtrieb (§15 Abs. 1 EStG).

Die KG hat wiederrum gem. §15 Abs. 3 S. 1 Nr 1 EStG, da sie gewerbliche Einkünfte über die GmbH bezieht.

Wenn die GmbH eine offene Gewinnausschüttung in Höhe von 200T vornimmt, dann hat die KG Betriebseinnahmen in Höhe von 120T EUR, die durch das Teileinkünfteverfahren §3 Nr 40 EStG zu 40% steuerfrei sind.

Da die KG nicht gem. §1 KStG erfasst ist, kann §8b KStG für die KG keine Wirkung entfalten.

Die KG ist auch keine Körperschaft sondern eine Mitunternehmerschaft. Die Körperschaften umfassen idR juristische Personen (Kapitalgesellschaften, Vereine, Genossenschaften usw.)
senjaudi
Beiträge: 19
Registriert: 19. Nov 2017, 16:52

Re: KG Beteiligung an GmbH - Eink. a. Gewerbebetrieb?

Beitrag von senjaudi »

"Die Frage ist ein wenig wirr geschrieben."
Ja, habs jetzt auch gemerkt. Sollte natürlich "Also erzielt die 'KG' Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. §15 EStG in Höhe von 120.000€." heißen.

"Da die KG nicht gem. §1 KStG erfasst ist, kann §8b KStG für die KG keine Wirkung entfalten.

Die KG ist auch keine Körperschaft sondern eine Mitunternehmerschaft. Die Körperschaften umfassen idR juristische Personen (Kapitalgesellschaften, Vereine, Genossenschaften usw.)"

Natürlich, stimmt. Danke für die Antwort. Im ersten Semester betriebliche Steuerlehre kommen so viele Dinge auf einmal auf einen zu, da verliert man mal den Überblick.
Antworten