Liebes Steuerforum,
ich habe eine Frage zu dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Frankreich.
Ich habe Einkünfte aus einer aktiven Betriebsstätte in Frankreich und bin in Deutschland ansässig. Ich bin mir leider nicht ganz sicher, ob die Steuer angerechnet (Anrechnungsmethode) oder freigestellt (Freistellungsmethode) wird. Aus dem DBA werde ich leider nicht schlau, bzw. kann den dazugehörigen Artikel nicht auffinden.
Könntet ihr mir evtl. helfen?
Vielen Dank.
Gruß
Sven
DBA Deutschland - Frankreich Steuern Betriebsstätte
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