Verlustvortrag

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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moma2017
Beiträge: 1
Registriert: 16. Sep 2017, 17:31

Verlustvortrag

Beitrag von moma2017 »

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage.
Ich bin Studentin und muss noch meine Steuererklärung für 2016 machen (da Klein Gewerbe angemeldet ist)
Ich habe im Jahr 2016 auf Grund von Bafög nicht viel verdient (vlt. 2000 €) und könnte Kosten geltend machen, sodass ich einen Verlustvortrag hätte.

In diesem Jahr werde ich ca. 10000 € verdienen, bezieht sich der Verlustvortrag dann auf die ganzen 10000 € oder nur auf das zu versteuernde Einkommen (sprich die Differenz über den Grundbetrag)?


Danke für jegliche Hilfe!
reckoner
Beiträge: 1036
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Verlustvortrag

Beitrag von reckoner »

Hallo,

bei einem Einkommen von ca. 10000 Euro würde ein Verlustvortrag sehr wahrscheinlich komplett verpuffen, daher lohnt sich das Aufführen der Kosten nicht wirklich. Andererseits, man weiß ja nie genau was noch kommt, etwa ein Riesengewinn im Dezember.
oder nur auf das zu versteuernde Einkommen (sprich die Differenz über den Grundbetrag)
Das steuerpflichtige Einkommen ist ja auch mit Grundfreibetrag.
Was du aber vermutlich wissen willst: Der Verlustvortrag geht praktisch vor dem Grundfreibetrag ab.

Konkret: 10000 Euro Einkommen, macht nach Werbungskostenpauschale und Vorsorgeaufwendungen ca. 8000 Euro steuerpflichtiges Einkommen, und damit Null Steuern.
Mit Verlustvortrag von 2000 Euro kämen 6000 Euro steuerpflichtiges Einkommen heraus, immer noch Null Steuern, aber der Verlustvortrag wäre trotzdem weg.

Stefan
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