Seite 1 von 1

Abschreibung von Fotoapparaten

Verfasst: 3. Aug 2017, 20:10
von walter12
Hallo,

Ich hab im letzten Jahr einen Fotoapparat für meine Selbstständigkeit gekauft. Wir kann ich dies am besten Abschreiben?


Vg
Walter

Re: Abschreibung von Fotoapparaten

Verfasst: 4. Aug 2017, 13:11
von muemmel
Keine Ahnung - ich kenne nämlich weder den Preis des Apparates noch Ihre vorrausichtliche Gewinnentwicklung... Außerdem war die Steuerklärung für 2016 längst fällig - wie haben Sie ihn denn da angegeben?

Re: Abschreibung von Fotoapparaten

Verfasst: 4. Aug 2017, 13:32
von walter12
Ich bin gerade an der Steuererklärung dran. Bisher wurde ich auch noch nicht an die Abgabe erinnert.
Daher auch die u.g. Frage

Re: Abschreibung von Fotoapparaten

Verfasst: 4. Aug 2017, 13:34
von muemmel
Dann verraten Sie doch freundlicherweise mal den Preis des Apparates und ob Sie für die Jahre nach 2016 eher mit steigenden oder sinkenden Gewinnen rechnen.

Re: Abschreibung von Fotoapparaten

Verfasst: 4. Aug 2017, 13:36
von walter12
Der Apperat hat ca 2500 Euro gekostet, bei zimmlich gleichbleibenden Gewinn,

Re: Abschreibung von Fotoapparaten

Verfasst: 4. Aug 2017, 14:23
von muemmel
Na, bei dem Preis müssen Sie an dann wohl über die Nutzungsdauer abschreiben, und das sind laut den AfA-Tabellen 7 Jahre. Im Anschaffungsjahr wird monatsanteilig abgeschrieben. Beispiel: Sie haben ihn im Juli gekauft, die AfA für 2016 beträgt also 2500/7 und davon dann 6/12 für den Zeitraum 07-12/16.

Re: Abschreibung von Fotoapparaten

Verfasst: 4. Aug 2017, 14:25
von walter12
Muss ich eigentlich in den nächsten Jahrenimmer wieder die Rechnung von der AFA einreichen?

Re: Abschreibung von Fotoapparaten

Verfasst: 8. Aug 2017, 16:43
von StephanM
Die Rechnung brauchen Sie gar nicht einreichen, sondern müssen diese ab dem Anschaffungsjahr mit den anderen Unterlagen zu Ihrer Gewinnermittlung 10 Jahre aufbewahren.