Hallo zusammen,
ich werde als freier Mitarbeiter (Freelancer) im Internet bei einem Softwaredienstleister von daheim aus tätig sein. Meine Tätigkeit wird darin bestehen, Fragen von Kunden zur angebotenen Software, über ein mir von meinem Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Programm, zu beantworten. Ich würde das dann neben meinem Hauptberuf machen.
Gehe ich dann einer gewerblichen Tätigkeit nach im Sinne von § 15 EStG oder bin ich Freiberufler nach § 18 EStG?
Vielen Dank schonmal im voraus!
Viele Grüße
Alexander
Gewerbetreibender oder Freiberufler
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Gewerbetreibender oder Freiberufler
Alexander
Wenn es um viel Geld geht, lohnt sich der Gang zum Steuerberater auf jeden Fall
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Re: Gewerbetreibender oder Freiberufler
welchen Beruf üben Sie denn aus? Freelancer ist kein Beruf! Welche Ausbildung haben Sie? Ein freier Beruf ist klar definiert!Eigentlich ist es egal, wenn der Gewinn pro Jahr unter 24.500,-- ( GewSt)liegt - steuerlich gesehen.
Lia
Lia
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Re: Gewerbetreibender oder Freiberufler
Hallo Lia und danke für deine Antwort.
Ich selber mache eine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel. Falls das eine Rolle spielt.
Als Freelancer würde ich nur nebenbei arbeiten. Ich möchte Hauptsächlich wissen, ob ich ein Gewerbe hierfür anmelden muss bei der Gemeinde oder mich nur beim Finanzamt melden muss wegen der Anmeldung einer Freiberuflichen Tätigkeit. Deswegen die Frage nach der Einkunftsart. Der Gewinn liegt weit unter 24.500 und meine Tätigkeit als Freelancer wird wahrscheinlich auch nicht länger als ein paar Monate andauern.
Gruß Alex
Ich selber mache eine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel. Falls das eine Rolle spielt.
Als Freelancer würde ich nur nebenbei arbeiten. Ich möchte Hauptsächlich wissen, ob ich ein Gewerbe hierfür anmelden muss bei der Gemeinde oder mich nur beim Finanzamt melden muss wegen der Anmeldung einer Freiberuflichen Tätigkeit. Deswegen die Frage nach der Einkunftsart. Der Gewinn liegt weit unter 24.500 und meine Tätigkeit als Freelancer wird wahrscheinlich auch nicht länger als ein paar Monate andauern.
Gruß Alex
Alexander
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Re: Gewerbetreibender oder Freiberufler
dann ist es eher eine gewerbliche Tätigkeit, da keine Ausbildung vorliegt, die zu einer freiberuflichen Tätigkeit führt - wenn diese nur einige Monate gemacht wird, könnte man auf eine Gewerbeanmeldung verzichten, aber man muss natürlich diese beim FA anmelden ( hier wird dann auch nach der Tätigkeitsbeschreibung zugeordnet Gewerbe oder selbst. Tätigkeit ) und dann auch später EÜR, USt und ggf. GewSt-Erklärungen einreichen.
Lia
Lia
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Re: Gewerbetreibender oder Freiberufler
Okay super, vielen Dank Lia
Alexander
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