Autor und Buchvertrieb

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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the blue cloud
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Registriert: 4. Apr 2017, 14:37

Autor und Buchvertrieb

Beitrag von the blue cloud »

ich bin Beamter im Ruhestand und möchte in Buch schreiben.

Es ist ein seltenes Thema und wird nur wenige Interessenten ansprechen. Die Auflage wird rund 500 Exemplare betragen, Herstellung und Vertrieb wird in Eigenleistung gemacht. Bei einem denkbaren Verkauspreis von 15 € einschl. Versand ergeben sich max. Einnahmen von rund 7500 €, vermutlich verteilt über Jahre.
Demgegenüber stehen Herstellungs- und Versandkosten, aber auch Ausgaben im Vorfeld wie Recherchen, evt. Lektorat und Layout, ISBN Nr. beantragen usw.

Weitere Bücher danach sind nicht geplant! Also eine einmalige Aktion! Was ist steuertechnisch im Vorfeld zu machen, zu veranlassen, damit bspü.weise auch keine MWST anfallen.

Vom Ablauf her werden alle Ausgaben in 2017 anfallen (die ich laufend notiere), die ersten denkbaren Einnahmen könnten ebenfalls noch zum Jahresende erzielbar sein.

Denkbar ist allerdings auch, dass nur ein Dutzend Bücher verkauft werden und die Ausgaben (mal geschätzt 6000 ohne Versandkosten) drastisch die Einnahmen von 180 € ( 12x15) übersteigen..oder in den nächsten 5 Jahren nur jährliche Einnahmen von 200 € erzielbar sind.....

Für Tipps wäre ich verbunden. Danke vorab.
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Autor und Buchvertrieb

Beitrag von muemmel »

Was ist steuertechnisch im Vorfeld zu machen, zu veranlassen, damit bspü.weise auch keine MWST anfallen. Gar nichts - mit einem Umsatz von nicht mehr als 17.500 Euro im Jahr sind Sie Kleinunternehmer, und zwar per Gesetz. Folglich muß man das nirgends beantragen. Anmelden muß man eine freiberufliche Tätigkeit ebenfalls nicht.
Denkbar ist allerdings auch, dass nur ein Dutzend Bücher verkauft werden und die Ausgaben (mal geschätzt 6000 ohne Versandkosten) drastisch die Einnahmen von 180 € ( 12x15) übersteigen..oder in den nächsten 5 Jahren nur jährliche Einnahmen von 200 € erzielbar sind..... Nun ja - sowas nennt das Finanzamt "Liebhaberei" (könnte man mit "Hobby" übersetzen): Die 5.820 Euro Verluste werden Sie dann wohl nicht absetzen können...
the blue cloud
Beiträge: 7
Registriert: 4. Apr 2017, 14:37

Re: Autor und Buchvertrieb

Beitrag von the blue cloud »

Danke!
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