Verschiedene Einkommensarten

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Christoph K.
Beiträge: 4
Registriert: 8. Dez 2012, 14:42

Verschiedene Einkommensarten

Beitrag von Christoph K. »

Hallo allerseits,

ich mache gerade meinen persönlichen Jahresabschluss und bin ein bisschen überrascht worden. Die ganze Zeit habe ich gedacht, auch dieses Jahr wieder locker unter dem Steuerfreibetrag gelandet zu sein, allerdings liege ich doch deutlich drüber. Kurz zu meiner Situation:

Ich bin 27 Jahre alt, Student, ledig und übe freiberufliche Arbeiten als Kameramann aus. Ich hatte bis zum 31.03 diesen Jahres noch eine Halbwaisenrente mit 220,00 € monatlich als zusätzliche Einkunft, werde von meiner Mutter unterstützt (was die wesentlichen Lücken füllt) und hatte vom 04.04 bis zum 14.10 einen Job auf 20h Basis als studentische Hilfskraft. In dieser Zeit habe ich kaum als Kameramann gerabeitet. Mein Jahreseinkommen setzt sich wie folgt zusammen:

Halbwaisenrente: 660,00€
Selbstständigkeit: 6.500,00€
Stud. Hilfskraft: 4.800,00€

insg. ca. 11.960,00€

Jetzt frage ich mich gerade zu einen, wie ich den Betrag noch drücken kann (suche schon alle Rechnungen zusammen) und zum anderen, ob ich noch allg. z.B. die Werbungskosten absetzen kann. Allerdings ist die wesentliche Frage, die ich hier kurz stellen möchte, folgende:

Wird bei einem Einkommen von 12.000,00€ die komplette Summe nach Steuerklasse 1 usw. berechnet oder nur der Teil jenseits des Freibetrags?

Danke im voraus für die Antworten!

LG

Christoph
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verschiedene Einkommensarten

Beitrag von muemmel »

Wird bei einem Einkommen von 12.000,00€ die komplette Summe nach Steuerklasse 1 usw. berechnet oder nur der Teil jenseits des Freibetrags? Es ist nicht so, daß man mit leichter Überschreitung des Freibetrages plötzlich rasend viel Steuern zahlt, was ja anscheinend Ihre Befürchtung ist.
Jetzt frage ich mich gerade zu einen, wie ich den Betrag noch drücken kann Na, da fangen wir doch mal mit den Vorsorgeaufwendungen an: Sie sind doch vermutlich in der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung - die ist voll absetzbar und das dürften schon mal so 1.100 sein. Weiterhin müßten im Job als stud. Hilfskraft ja Rentenversicherungsbeiträge geflossen sein - die sind ebenfalls zu ca. 80 % absetzbar. Dann gibt es da noch die Werbungskostenpauschale, die jedem Arbeitnehmer zusteht - macht nochmal 1.000 Euro. Da die Rente auch nicht voll steuerpflichtig ist, könnte die Rechnung so aussehen:
Ca. 11.700 Euro Einkommen
- 1.000 WK-Pauschale
- 1.100 KV und PV
- 400 Euro RV

= 9.200 Euro.
Da sind dann so 600 Euro zu versteuern, auf die vielleicht 90 Euro Einkommensteuer anfallen. Zu den Details: Die Rentenversicherungsbeiträgen geben Sie voll an - das Finanzamt errechnet sich dann selbst den absetzbaren Anteil. Die WK-Pauschale geben Sie gar nicht an - das Finanzamt kennt die selbst. Und sollte das eine Erstausbildung sein, geben Sie auch noch die Studienkosten als Sonderausgaben an - damit könnte man die Steuer evtl. sogar auf null bringen.
Christoph K.
Beiträge: 4
Registriert: 8. Dez 2012, 14:42

Re: Verschiedene Einkommensarten

Beitrag von Christoph K. »

Hi Muemmel,

der Beitrag ist schon alt, aber ich habe eine akute Frage dazu:

Danke erstmal für deine Antwort im Dezember, das hat mich sehr beruhigt. Jetzt soll ich dem Finanzamt eine EÜR nachreichen, in dem ich alles genau aufgeschlüsselt habe. Ich stehe gerade vor dem Thema Werbungskosten:

Ich selbst habe so gut wie keine Betriebsausgaben für meine Selbstständigkeit. Meine Bilanz für das Jahr 2016 setzt sich aus zwei Zahlen zusammen: Selbstständig hab ich als Kameramann 7.313,00€ erwirtschaftet, in meinen stud. Job habe ich 5.273,25€ verdient. Zusammen sind das 12.586,25€.

Jetzt habe ich oft gelesen, dass man als Selbstständiger Werbungskosten nicht pauschal absetzen kann, sondern etwaige Werbungskosten mit Rechnungen belgen muss - ist das so korrekt? Könnte ich dann trotzdem die volle Pauschale anwenden, da es sich auch um Einkommen aus unselbstständiger Arbeit handelt?

Die Studiengebühren würde ich natürlich gern angeben und bin auch ordentlich immatrikulierter Student - aber die Beiträge sind nicht von meinem Konto aus bezahlt worden sondern über das Konto meiner Mutter gelaufen. Geht es trotzdem?

Ich freue mich auf Nachricht! :-)
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verschiedene Einkommensarten

Beitrag von muemmel »

Jetzt habe ich oft gelesen, dass man als Selbstständiger Werbungskosten nicht pauschal absetzen kann, sondern etwaige Werbungskosten mit Rechnungen belgen muss - ist das so korrekt? Ja (abgesehen davon, daß man bei Selbständigen von Betriebsausgaben spricht).
Könnte ich dann trotzdem die volle Pauschale anwenden, da es sich auch um Einkommen aus unselbstständiger Arbeit handelt? Das macht das FA schon von allein - es weiß ja, daß Sie auch Arbeitnehmer waren. In die EÜR gehört die WK-Pauschale nicht, denn die EÜR bezieht sich ja auf die selbständige Tätigkeit.
Die Studiengebühren würde ich natürlich gern angeben und bin auch ordentlich immatrikulierter Student - aber die Beiträge sind nicht von meinem Konto aus bezahlt worden sondern über das Konto meiner Mutter gelaufen. Geht es trotzdem? Vermutlich schon - googeln Sie mal "abgekürzter Zahlungsweg".
Antworten