Rückwirkende Steuererklärungen nach verpflichtender Steuererklärung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Carlos
Beiträge: 1
Registriert: 9. Aug 2016, 00:12

Rückwirkende Steuererklärungen nach verpflichtender Steuererklärung

Beitrag von Carlos »

Hallo Leute,

ich weiß leider nicht, ob das Thema hier wirklich passt, ich werds einfach mal erläutern...
Seit einigen Jahre bin ich Student und habe mich letztes Jahr als Kleinunternehmer selbstständig gemacht. Dabei habe ich ein wenig Geld verdient, was auch deutlich unter dem Freibetrag liegt. Wie dem auch sei, natürlich muss ich jetzt eine Einkommenssteuererklärung abgegeben (Frist läuft bald ab) und da dies meine erste Steuerklärung ist, wollte ich wissen , ob ich erst meine Steuerklärung für 2015 einreichen kann und danach noch rückwirkend die für die Jahre davor abgegeben kann. Theoretisch ist dies ja bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich, wenn man nicht zur Abgabe verpflichtet ist, was bei mir in diesen Jahren nicht der Fall war.

Könnt ihr mir da weiterhelfen?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Rückwirkende Steuererklärungen nach verpflichtender Steuererklärung

Beitrag von muemmel »

ob ich erst meine Steuerklärung für 2015 einreichen kann und danach noch rückwirkend die für die Jahre davor abgegeben kann. Ja, kann man machen.
Frist läuft bald ab Die ist schon seit einiger Zeit abgelaufen.
N.Schmitt
Beiträge: 12
Registriert: 17. Jan 2017, 16:29

Re: Rückwirkende Steuererklärungen nach verpflichtender Steuererklärung

Beitrag von N.Schmitt »

Der 31. Mai jeden Jahres ist immer die Abgabefrist. Wenn du eine_n Steuerberater_in hast, kannst du die Steuererklärung bis 31.12. abgeben.
Im Jahr 2017 ist die Abgabefrist für die Steuererklärung 2016 also der 31. Mai 2017 bzw. der 31.12.2017
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