Erklärung bei versch. selbstständigen Tätigkeiten

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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NicoleW
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Registriert: 5. Feb 2016, 22:00

Erklärung bei versch. selbstständigen Tätigkeiten

Beitrag von NicoleW »

Hallo,

ich bin nun seit 11/2015 selbstständig und habe einige Fragen, die ich hier gesammelt stellen will. Leider haben derzeit alle Steuerberater, die ich angefragt habe, keine freien Kapazitäten.

2015 war ich bis 09/2015 Werkstudentin mit einem Bruttogehalt von 800,- und war dementsprechend nicht Lohnsteuerpflichtig. Im November habe ich mich selbstständig gemeldet - wie muss ich nun die Steuererklärung ausfüllen, damit ich beides separat eingeben kann und es nicht zu einer falschen Berechnung kommt?

Die zweite Frage bezieht sich auf das Tätigkeitsfeld. Ich bin in der Marktforschung als Psychologin tätig, überlege nun aber, zumindest zwischenzeitlich eine freie Mitarbeit in einer Event-Agentur anzunehmen - kann ich da Schwierigkeiten bekommen, wenn die Arbeitsfelder zwei vollkommen verschiedene sind?
Und wie sähe es aus, wenn ich einen Minijob auf 450,- Basis annehmen würde - was gäbe es zu beachten?

Meine Fragen beziehen sich alle auf die Einkommenssteuererklärung, da ich unter die Kleinunternehmerregelung falle und somit nicht Umsatzsteuerpflichtig bin.

Ich hoffe, es ist in Ordnung, dass ich mehrere Fragen auf einmal stelle. Ich danke im Voraus für die Mühe!
Viele Grüße,
Nicole
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Erklärung bei versch. selbstständigen Tätigkeiten

Beitrag von muemmel »

Im November habe ich mich selbstständig gemeldet - wie muss ich nun die Steuererklärung ausfüllen, damit ich beides separat eingeben kann und es nicht zu einer falschen Berechnung kommt? Indem Sie die entsprechenden Anlagen (N und S) ausfüllen. Außerdem füllen Sie den Mantelbogen und die Anlage Vorsorgeaufwand aus.
Und wie sähe es aus, wenn ich einen Minijob auf 450,- Basis annehmen würde - was gäbe es zu beachten? Nichts, weil der steuerlich gesehen gar nicht da ist und in der Steuererklärung gar nicht erwähnt wird (mit Ausnahme der Rentenversicherungsbeiträge, die Sie absetzen können).
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